Vollstreckungsauftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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VikaW
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#1

17.04.2014, 11:35

Hallo Zusammen,

ich hoffe es kann mir jemand so kurz vor Ostern noch helfen.

Mir wurde eine Angelegenheit aus dem Jahr 2008 vorgelegt. Es ging darum, dass der Gegner mit Lebensmitteln hadelte und Bestellungen bei unserem Mandanten nicht bezahlt hat.
Die Forderung wurde eingeklagt. Es erging ein VU, vorläufig vollstreckbar. Ein KFA wurde ebenfalls beantragt. KFB ist ebenfalls vollstreckbar. Meine Vorgängerin hat im Jahr 2009 ZV gemacht (Auskuft aus dem Schuldnerverzeichnis und Antrag auf Erteilung einer Abschrift aus dem Vermögensverzeichnis, Abgabe der e.V.gem §§ 807,900 ZPO).
Es kamm im Jahre 2010 eine Protokollabschrift, Vermögensverzeichnis. Danach passierte laut Akte nichts.

Ich soll jetzt wieder vollstrecken. Ich weiss aber nicht wie ich am besten die Sache bearbeite.
Sonnenkind
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#2

17.04.2014, 11:57

Schauen, ob der Schuldner evtl. bereits schon wieder erneut das Vermögensverzeichnis abgegeben hat. Falls ja, Abschrift hiervon anfordern.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
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#3

17.04.2014, 12:14

Sonnenkind hat geschrieben:Schauen, ob der Schuldner evtl. bereits schon wieder erneut das Vermögensverzeichnis abgegeben hat. Falls ja, Abschrift hiervon anfordern.
Dem stimme ich zu.
Parallel dazu kannst du dem Schuldner eine Vollstreckungsandrohung schicken. Dann weißt du schon mal, ob die Anschrift des Schuldners stimmt.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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VikaW
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#4

17.04.2014, 12:18

Die Abgabe der e.V. habe ich nachgefragt. Er hat keine e.V. abgegeben.
Die Adresse habe ich ermittelt. er ist nicht verzogen.
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#5

17.04.2014, 12:30

Na dann spricht doch nichts gegen einen Vollstreckungsauftrag.

Wie hast du die Adresse ermittelt. Wenn du es über eine EMA gemacht hast, würde ich trotzdem einen Brief hinschicken. Meldeanschrift ist ja leider nicht gleich der Aufenthaltsort.
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#6

17.04.2014, 12:38

:?:
Meldeanschrift ist ja leider nicht gleich der Aufenthaltsort.
:?:
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#7

17.04.2014, 12:40

In diesem Fall würde ich noch ein mögliches Inso-Verfahren abklären (über www.insolvenzbekanntmachungen.de und/oder insolnet.de) und einen Kombi-Auftrag machen.
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#8

17.04.2014, 12:48

Pitt hat geschrieben:In diesem Fall würde ich noch ein mögliches Inso-Verfahren abklären (über http://www.insolvenzbekanntmachungen.de und/oder insolnet.de) und einen Kombi-Auftrag machen.
Ja, das stimmt. Das sollte sowieso IMMER die erste Amtshandlung sein, bevor man ZV-Maßnahmen einleitet.
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#9

17.04.2014, 15:09

Bei Insobekannmachungen habe ich auch schon nachgeschaut. Also dann mache ich den Kombi-Auftrag. Sind es extra Formulare. Kann ich die runterladen
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