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Rechtsmittel gegen Beschluss im Insolvenzverfahren

Verfasst: 26.06.2007, 08:09
von Gast
Guten Morgääään!

Weiß jemand, ob man gegen einen Beschluss des Insolvenzgerichts Rechtsmittel einlegen kann. Falls ja, welches und binnen welcher Frist. In diesem Beschluss wurde unserem Mandanten, also Schuldner, auferlegt, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Schönen und stressfreien Tag wünsch ich Euch!

Hed

Verfasst: 26.06.2007, 08:21
von Gast
Die Entscheidungen des InsoGerichtes unterliegen nach § 6 Abs. 1 InsO nur dann einem Rechtsmittel, wenn das Gesetz eine sofortige Beschwerde ausdrücklich vorsieht. Die Beschwerdefrist betracht nach den §§ 4 InsO, 577 Abs. 2 ZPO 2 Wochen.

L.G. Schlaubi

Verfasst: 26.06.2007, 08:35
von StineP
:good

Verfasst: 26.06.2007, 08:37
von Pepsi
sorry, wenn ich so blöd frage (kenne mich iner Inso net so aus), aber wann kommt sowas vor?

Verfasst: 26.06.2007, 08:50
von Gast
Heißt das, dass wir sof. Beschwerde einlegen können?!