Guten Morgääään!
Weiß jemand, ob man gegen einen Beschluss des Insolvenzgerichts Rechtsmittel einlegen kann. Falls ja, welches und binnen welcher Frist. In diesem Beschluss wurde unserem Mandanten, also Schuldner, auferlegt, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Schönen und stressfreien Tag wünsch ich Euch!
Hed
Rechtsmittel gegen Beschluss im Insolvenzverfahren
Die Entscheidungen des InsoGerichtes unterliegen nach § 6 Abs. 1 InsO nur dann einem Rechtsmittel, wenn das Gesetz eine sofortige Beschwerde ausdrücklich vorsieht. Die Beschwerdefrist betracht nach den §§ 4 InsO, 577 Abs. 2 ZPO 2 Wochen.
L.G. Schlaubi
L.G. Schlaubi