Gerichtsvollzieherkosten
Verfasst: 25.06.2007, 10:27
Ich habe einen Kombiauftrag an die GVV-Stelle erteilt.
Nachdem wir mit dem Schuldner nun eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen haben, habe ich den zuständigen GVZ angeschrieben und die ZV zurückgenommen.
Der GVZ hat uns daraufhin die Vollstreckungsunterlagen und seine Kostenrechnung zugesandt.
In der Kostenrechnung ist 2 x die Postion 604 "Nicht erledigte Amtshandlung" aufgeführt.
Das hatte ich noch nie so. Ich habe schon öfter ZV-Aufträge zurückgenommen, da wurde diese Gebühr allerdings nur einmal berechnet.
Ist das so, weil der Kombiauftrag quasi aus zwei Teilen (ZV und eV) besteht?
Nachdem wir mit dem Schuldner nun eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen haben, habe ich den zuständigen GVZ angeschrieben und die ZV zurückgenommen.
Der GVZ hat uns daraufhin die Vollstreckungsunterlagen und seine Kostenrechnung zugesandt.
In der Kostenrechnung ist 2 x die Postion 604 "Nicht erledigte Amtshandlung" aufgeführt.
Das hatte ich noch nie so. Ich habe schon öfter ZV-Aufträge zurückgenommen, da wurde diese Gebühr allerdings nur einmal berechnet.
Ist das so, weil der Kombiauftrag quasi aus zwei Teilen (ZV und eV) besteht?