KFB gegen DRV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Pochi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 03.05.2012, 15:52
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Saarbrücken

#1

26.03.2014, 12:28

Hallo,

leider finde ich irgendwie nichts darüber und das Sozialgericht war auch nicht sonderlich hilfreich.

Wir haben einen KFB vom Sozialgericht gegen die Deutsche Rentenversicherung vorliegen. Nun möchte mein Chef wissen wie in diesem Fall weiter vorgegangen wid.

Das Sozialgericht erklärte mir, dass in der Regel wir die DRV unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern sollen – darf ich hierfür eine Gebühr berechnen?
Eine vollstreckbare Ausfertigung würde nicht erteilt werden, da die DRV in der Regel zahlt. Sollte keine fristgerechte Zahlung erfolgen – wobei wir mit einer Bearbeitungsdauer von 3-4 Wochen rechnen sollen -, sollen wir dies dem Gericht mitteilen und das wiederrum setzt sich mit der DRV in Verbindung.

Ist das wirklich der normale Weg?
Mache ich also ein ganz normales Aufforderungsschreiben nebst Gebühr, setze eine längere Zahlungsfrist und informiere bei ausbleibender Zahlung einfach das Gericht?

Oder hat es jemand schon mal anders gehandhabt? Den Fall an sich hatte ich bisher auch noch nie.

Vielen Dank!
Viele Grüße, Steffi

Meine gute Laune sucht gerade meine Motivation - verdammt jetzt sind beide weg!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17634
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

26.03.2014, 12:49

Ich hatte einen solchen Fall noch nicht, halte aber die Ausführungen des Gerichts für durchaus abenteuerlich.

Das Gericht darf Dir die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung bei entsprechendem Antrag gar nicht verweigern, wenn der Titel vollstreckbaren Inhalt hat, was beim KFB wohl unstreitig vorliegen dürfte.

Du musst auch niemandem 4 Wochen Zeit einräumen. DRV oder nicht. Der Kostenschuldner (also die DRV) hat genau zwei Wochen Zeit, die Kosten aus dem KFB freiwillig zu zahlen und ab dem 15. Tag nach Zustellung kannst Du die ZV betreiben. Da ist die DRV nicht besser gestellt als jeder andere Schuldner auch. Natürlich würde auch ich nicht bei einer solchen Institution direkt am 15. Tag die ZV einleiten, sondern ich würde am 15. Tag nach Zustellung eine Vollstreckungsandrohung an den Schuldner verfassen und damit fallen dann auch schon die Gebühren des 3309 an.

Die vollstreckbare Ausfertigung des KFB würde ich mit allem Nachdruck verlangen. Ansonsten würde ich mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde in den Raum schmeißen. Mal gucken, ob das Gericht dann noch bei seiner Auffassung bleibt. Ist ja wohl noch schöner, dass sich die Gerichte jetzt aussuchen dürfen, wann sie eine vollstreckbare erteilen und wann nicht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Pochi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 03.05.2012, 15:52
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Saarbrücken

#3

01.04.2014, 09:25

Also könnte ich nun doch einfach mal hingehen und ein ganz normales Aufforderungsschreiben aus dem KFB nebst Gebühr machen und zeitgleich eine vollstreckbare Ausfertigung beantragen, oder?

Ich denke zwar, dass die DRV zahlen wird, finde es aber trotzdem unmöglich, dass die solche Sonderrechte haben soll :motz
Viele Grüße, Steffi

Meine gute Laune sucht gerade meine Motivation - verdammt jetzt sind beide weg!
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#4

01.04.2014, 09:36

Von so merkwürdigen Sonderrechten hab ich auch noch nie gehört - mach einfach ganz normal :shock:
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17634
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

01.04.2014, 09:59

Das Problem ist, dass Du Gebühren für eine Zwangsvollstreckungsandrohung nur dann geltend machen kannst, wenn die Voraussetzungen für die ZV vorliegen. Hast Du aber nicht, da die vollstreckbare nicht vorliegt. Ich würde mit allem Nachdruck die Erteilung der vollstreckbaren fordern unter Hinweis darauf, dass es nicht Deine Aufgabe ist, unentgeltlich die DRV auf ihre Zahlungspflicht hinzuweisen und gleichzeitig würde ich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen, wenn die vollstreckbare nun nicht erteilt wird.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten