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Vollstreckung mit Bezug auf Strohfrau

Verfasst: 26.03.2014, 09:17
von Kanzlei Gern
Wir haben mal wieder ein Problem, welches wir nicht lösen können ;-)

Also hier der Sachverhalt kurz zusammen gefasst:

Auf A sind diverse Autos zugelassen.

Es gibt Anzeichen, dass A Strohfrau ist und die Autos Ihrem Freund B gehören.

Wir haben einen Titel gegen B.

Laut EV hat B nichts.

Falsche EV wurde abgegeben.

Wie kommen wir an die Autos?

P.S. Erneute EV bringt unserer Meinung nach nichts, weil B wieder dieselbe EV abgegeben wird, dass er nichts hat.

Vielen Dank schonmal und einen schönen Tag

Re: Vollstreckung mit Bezug auf Strohfrau

Verfasst: 26.03.2014, 09:22
von Pepples
Solange ihr nicht beweisen könnt, dass die Autos ihm gehören, kommt ihr da nicht dran. Ärgerlich, aber leider nicht zu ändern.

Re: Vollstreckung mit Bezug auf Strohfrau

Verfasst: 26.03.2014, 09:55
von Kanzlei Gern
Das haben wir uns auch leider schon gedacht :-(

und wenn wir vllt doch nochmal ne EV beantragen?

Re: Vollstreckung mit Bezug auf Strohfrau

Verfasst: 26.03.2014, 10:52
von Riverside
Kanzlei Gern hat geschrieben: Falsche EV wurde abgegeben.
Inwiefern?

Re: Vollstreckung mit Bezug auf Strohfrau

Verfasst: 26.03.2014, 12:45
von Kanzlei Gern
Vermuten wir, dass sie falsch abgegeben wurde.

Wir haben Zeugen, dass seine Freundin nur Fahrrad fährt und nie mit diesen Autos und er fährt immer mit diesen Autos.

Kann man da vllt was machen?

Wir glauben ja nicht :-(

Re: Vollstreckung mit Bezug auf Strohfrau

Verfasst: 26.03.2014, 13:23
von Riverside
Ich denke, da habt ihr Pech :?

Re: Vollstreckung mit Bezug auf Strohfrau

Verfasst: 26.03.2014, 14:50
von Kanzlei Gern
und können wir versuchen die erneute Abgabe der EV zu beantragen?

vllt mit der Zeugenaussage?

Da muss man doch irgendwie ran kommen.

Re: Vollstreckung mit Bezug auf Strohfrau

Verfasst: 26.03.2014, 14:54
von katuscha
Ich würde sagen nein, nur weil er mit den Autos fährt, heißt es ja lange noch nicht, dass sie ihm auch gehören. Und laut Vermögensauskunft gehören sie ihm ja auch nicht. Und etwas anderes könnt ihr nicht beweisen.

Re: Vollstreckung mit Bezug auf Strohfrau

Verfasst: 26.03.2014, 14:54
von supibaerchi
Es kann doch aber trotzdem ihr Auto sein. Ich habe auch ein Auto, zahle STeuern und Versicherung - aber ich bin seit 97 nicht mehr gefahren... Mein Mann fährt und würde auch angeben, dass er kein Auto hat.

Ich denke, ihr habt wirklich Pech

Re: Vollstreckung mit Bezug auf Strohfrau

Verfasst: 26.03.2014, 14:57
von Liesel
Wer die Autos - regelmäßig - fährt, ist doch egal. Ihr kommt an diese nur ran, wenn der Schuldner auch Eigentümer der Autos ist. Aus deiner Schilderung in #1 entnehme ich, daß euch bereits bekannt ist, daß die Autos A gehören und nicht dem Schuldner.

So bitter das auch ist, aber du kannst hier nichts sinnvolles tun. :wink: