Vollstreckung mit Bezug auf Strohfrau

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#11

26.03.2014, 14:58

Interessant wäre noch zu wissen, wer die Versicherung für die Autos bezahlt. :?: Ich weiß aber nicht, wie man das rausbekommt.

Wenn er die zahlt, dann könnte man die Kfz-Versicherung pfänden. (hab davon schon gelesen, habe gerade einen Pfüb diesbezüglich laufen)
Kanzlei Gern
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 38
Registriert: 28.02.2013, 10:36
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#12

26.03.2014, 15:16

und wenn ich nachweisen kann, dass A nicht das Geld für die Autos hat?
Jupp03/11

#13

26.03.2014, 15:17

dann haste den falschen Beruf.
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#14

26.03.2014, 15:25

Kanzlei Gern hat geschrieben:und wenn ich nachweisen kann, dass A nicht das Geld für die Autos hat?
Und wie willste dann nachweisen, dass B das Geld hatte, wenn er offiziell nichts hat? Du drehst Dich im Kreis. Alles, was Du versuchen willst, kostet letztlich auch da Geld des Mandanten und bringt ihm außer diesen Kosten nichts.

Selbst wenn Du irgendwie beweisen könntest, dass die Autos B gehören, stellt sich immer noch die Frage, ob die überhaupt verwertbar sind. Kosten und Nutzen von Maßnahmen darf man nie aus den Augen verlieren, so gern man manche Schuldner auch packen möchte. :wink:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Kanzlei Gern
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 38
Registriert: 28.02.2013, 10:36
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#15

26.03.2014, 16:49

ja leider
Andre Boine

#16

26.03.2014, 17:30

Doch, da kann man sehr wohl etwas sinnvolles tun, wenn es gelingt den GVZ von einer gemeinsamen Zusammenarbeit zu überzeugen.

Im Vollstreckungsauftrag pfändet der GVZ das, was sich im Gewahrsam des Schuldners befindet, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Erwische ich also den Schuldner als GVZ allein zu Hause und er hält mir jubelnd - weil sich sicher fühlend - die Autoschlüssel seiner Freundin unter die Nase oder ich erwische ihn alleine beim Einsteigen in "sein" Auto, kann der GVZ das sich im Gewahrsam des Schuldners befindliche Fahrzeug pfänden.
Kanzlei Gern
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 38
Registriert: 28.02.2013, 10:36
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#17

26.03.2014, 19:51

Okay vielen dank ;-)

Aber wie mache ich das genau?

Er hat die ev glaub ich 2012 (hab die unterlagen in der arbeit liegen) abgegeben,

Vielen dank schonmal
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#18

26.03.2014, 19:53

Andre Boine hat geschrieben:Doch, da kann man sehr wohl etwas sinnvolles tun, wenn es gelingt den GVZ von einer gemeinsamen Zusammenarbeit zu überzeugen.

Im Vollstreckungsauftrag pfändet der GVZ das, was sich im Gewahrsam des Schuldners befindet, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Erwische ich also den Schuldner als GVZ allein zu Hause und er hält mir jubelnd - weil sich sicher fühlend - die Autoschlüssel seiner Freundin unter die Nase oder ich erwische ihn alleine beim Einsteigen in "sein" Auto, kann der GVZ das sich im Gewahrsam des Schuldners befindliche Fahrzeug pfänden.
Ja toll, und dann kommt der ganze Rattenschwanz hinterher, wenn das Ding wieder freigegben werden muss. Die Threadstarterin weiß aus der eV, dass die Autos nicht ihm gehören, damit weiß das auch der GV. Und den GV, der das wider besseres Wissen pfändet, möchte ich sehen. 8)
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Jupp03/11

#19

26.03.2014, 20:04

Darf man fragen, wie hoch eigentlich die titulierte Forderung ist?
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#20

26.03.2014, 20:32

Andre Boine hat geschrieben:Doch, da kann man sehr wohl etwas sinnvolles tun, wenn es gelingt den GVZ von einer gemeinsamen Zusammenarbeit zu überzeugen.

Im Vollstreckungsauftrag pfändet der GVZ das, was sich im Gewahrsam des Schuldners befindet, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Erwische ich also den Schuldner als GVZ allein zu Hause und er hält mir jubelnd - weil sich sicher fühlend - die Autoschlüssel seiner Freundin unter die Nase oder ich erwische ihn alleine beim Einsteigen in "sein" Auto, kann der GVZ das sich im Gewahrsam des Schuldners befindliche Fahrzeug pfänden.
Dann müssten die aber verheiratet sein und Du hinterher dem Mandanten erklären, dass da ein Haufen Kosten entstanden sind.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Antworten