Interessant wäre noch zu wissen, wer die Versicherung für die Autos bezahlt. Ich weiß aber nicht, wie man das rausbekommt.
Wenn er die zahlt, dann könnte man die Kfz-Versicherung pfänden. (hab davon schon gelesen, habe gerade einen Pfüb diesbezüglich laufen)
Vollstreckung mit Bezug auf Strohfrau
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und wenn ich nachweisen kann, dass A nicht das Geld für die Autos hat?
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Und wie willste dann nachweisen, dass B das Geld hatte, wenn er offiziell nichts hat? Du drehst Dich im Kreis. Alles, was Du versuchen willst, kostet letztlich auch da Geld des Mandanten und bringt ihm außer diesen Kosten nichts.Kanzlei Gern hat geschrieben:und wenn ich nachweisen kann, dass A nicht das Geld für die Autos hat?
Selbst wenn Du irgendwie beweisen könntest, dass die Autos B gehören, stellt sich immer noch die Frage, ob die überhaupt verwertbar sind. Kosten und Nutzen von Maßnahmen darf man nie aus den Augen verlieren, so gern man manche Schuldner auch packen möchte.
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ja leider
Doch, da kann man sehr wohl etwas sinnvolles tun, wenn es gelingt den GVZ von einer gemeinsamen Zusammenarbeit zu überzeugen.
Im Vollstreckungsauftrag pfändet der GVZ das, was sich im Gewahrsam des Schuldners befindet, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Erwische ich also den Schuldner als GVZ allein zu Hause und er hält mir jubelnd - weil sich sicher fühlend - die Autoschlüssel seiner Freundin unter die Nase oder ich erwische ihn alleine beim Einsteigen in "sein" Auto, kann der GVZ das sich im Gewahrsam des Schuldners befindliche Fahrzeug pfänden.
Im Vollstreckungsauftrag pfändet der GVZ das, was sich im Gewahrsam des Schuldners befindet, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Erwische ich also den Schuldner als GVZ allein zu Hause und er hält mir jubelnd - weil sich sicher fühlend - die Autoschlüssel seiner Freundin unter die Nase oder ich erwische ihn alleine beim Einsteigen in "sein" Auto, kann der GVZ das sich im Gewahrsam des Schuldners befindliche Fahrzeug pfänden.
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Okay vielen dank
Aber wie mache ich das genau?
Er hat die ev glaub ich 2012 (hab die unterlagen in der arbeit liegen) abgegeben,
Vielen dank schonmal
Aber wie mache ich das genau?
Er hat die ev glaub ich 2012 (hab die unterlagen in der arbeit liegen) abgegeben,
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Ja toll, und dann kommt der ganze Rattenschwanz hinterher, wenn das Ding wieder freigegben werden muss. Die Threadstarterin weiß aus der eV, dass die Autos nicht ihm gehören, damit weiß das auch der GV. Und den GV, der das wider besseres Wissen pfändet, möchte ich sehen.Andre Boine hat geschrieben:Doch, da kann man sehr wohl etwas sinnvolles tun, wenn es gelingt den GVZ von einer gemeinsamen Zusammenarbeit zu überzeugen.
Im Vollstreckungsauftrag pfändet der GVZ das, was sich im Gewahrsam des Schuldners befindet, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Erwische ich also den Schuldner als GVZ allein zu Hause und er hält mir jubelnd - weil sich sicher fühlend - die Autoschlüssel seiner Freundin unter die Nase oder ich erwische ihn alleine beim Einsteigen in "sein" Auto, kann der GVZ das sich im Gewahrsam des Schuldners befindliche Fahrzeug pfänden.
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Dann müssten die aber verheiratet sein und Du hinterher dem Mandanten erklären, dass da ein Haufen Kosten entstanden sind.Andre Boine hat geschrieben:Doch, da kann man sehr wohl etwas sinnvolles tun, wenn es gelingt den GVZ von einer gemeinsamen Zusammenarbeit zu überzeugen.
Im Vollstreckungsauftrag pfändet der GVZ das, was sich im Gewahrsam des Schuldners befindet, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Erwische ich also den Schuldner als GVZ allein zu Hause und er hält mir jubelnd - weil sich sicher fühlend - die Autoschlüssel seiner Freundin unter die Nase oder ich erwische ihn alleine beim Einsteigen in "sein" Auto, kann der GVZ das sich im Gewahrsam des Schuldners befindliche Fahrzeug pfänden.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
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