Verwertung eines gepfändeten Kraftfahrzeuges

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kobudo
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#1

11.03.2014, 09:51

Hallo ihr lieben.

Ich habe eine Vermögensauskunft in der ein etwas älteres Fahrzeug steht, das ich ggf. pfänden lassen möchte. Nun habe ich ein Problem mit der Verwertung und hoffe auf eure fachkundigen Informationen.

Der normale Verfahrensweg ist die Zwangsversteigerung des Fahrzeuges durch den Gerichtsvollzieher denke ich.

Jetzt kann ich aber gem. § 825 ZPO die anderweitige Verwertung beantragen. Jetzt ist die Frage, kann ich dann das Fahrzeug beliebig verwerten? Oder muss der Mandant das Fahrzeug erst "kaufen" um es dann weiterverwerten (z.B. extern verkaufen) zu können? Oder kann ich gleich ein oder mehrere Angebote von externen Ankäufern einholen, damit der Mandant eben nicht ein für ihn nicht brauchbares Fahrzeug nicht erst kaufen muss.

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen
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Anahid
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#2

11.03.2014, 09:59

Die Frage ist, ob Du das Fahrzeug überhaupt pfänden kannst. Wenn der Schuldner das z.B. zur Berufsausübung braucht, kannst Du das nicht pfänden. Dann müsste eine Austauschpfändung vorgenommen werden, die sich bei einem älteren Fahrzeug wohl kaum lohnen dürfte.

Deine weitere Frage nach anderweitiger Verwertung verstehe ich nicht, wenn das Fahrzeug für Deinen Mandanten eh nicht brauchbar ist.
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#3

11.03.2014, 10:06

Der Schuldner ist arbeitslos. Insofern ist die Pfändung mMn möglich.

Die weitere Frage bezieht sich darauf, dass der Mandant das Fahrzeug ja verkaufen möchte, um an Geld für den Ausgleich der Forderung zu kommen.
Anderweitige Verwertung verstehe ich so, dass ich das Fahrzeug eben nicht durch den GVZ (was der normale Weg wäre) versteigern lasse, sondern mich selbst um den Verkauf kümmere. Eben das ist aber mein Problem. Ich hab noch keine klare Aussage dazu bekommen, ob das so möglich ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
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#4

11.03.2014, 12:49

Du kannst die Pfändung probieren und Eigentumsübertragung auf Deinen Mandanten beantragen. Ich denke, das hier dürfte Dir weiterhelfen: http://www.rechtspflegerforum.de/archiv ... 54251.html
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#5

12.03.2014, 12:27

großartig! vielen Dank!
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