Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Yasmin
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#1

06.03.2014, 10:48

Hallo, da ich mich mit ZV nicht auskenne, weiß ich nicht, was hier genau angebracht ist, zu vollstrecken.

Aus dem Vermögensverzeichnis geht hervor, dass die Schuldnerin Rente bezieht in Höhe von 313,47 Euro und ist 1944 geboren. Sie hat Ansprüche aus Mietverträgen i. H. v. 409 Euro. Aber an die Mieteinnahmen kommt sie nicht, da diese auf das Konto überwiesen werden, das auf den Namen ihrer Mutter läuft. Die Mutter ist verstorben. Es existiert ein Teilerbschein für sie.

Sie lebt in einem Haus, dass je zur Hälfte ihr und ihrem Bruder gehört. Sie zahlt keine Miete.
Sie hat ein Einfamilienhaus und zwei Mehrfamilienhäuser, die zu je ½ ihr und ihrem Bruder gehören. Bei dem einen Mehrfamilienhaus ist die Zwangsversteigerung angeordnet worden und es ist für zwei Personen die Eintragung einer Sicherungshypothek erfolgt. Die Häuser wurden zwar ihr und ihrem Bruder übertragen worden, aber ihr Mutter wurde ein Nießbrauchsrecht im Grundbuch eingetragen.
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