Heute: 18 Uhr Fragestunde
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Dir auch und Danke, dass Du Zeit hattest.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Mir ging´s gestern Abend sehr bescheiden, deshalb war ich nicht dabei, aber vielen Dank Ernie, es ist auch zum Nachlesen sehr informativ und ergiebig!
Grüße - sansibar
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Ich habe noch eine Frage zu dem Thema:
Wie ist das eigentlich, wenn Pfändung wegen Kindesunterhalt mit Überstundenvergütung zusammentrifft? Gilt dabei nur der vom Gericht festgesetzte Betrag zzgl. 1/2 der Überstundenvergütung oder muss auch dabei die Berechnung nach der Nettomethode beachtet werden?
Wie ist das eigentlich, wenn Pfändung wegen Kindesunterhalt mit Überstundenvergütung zusammentrifft? Gilt dabei nur der vom Gericht festgesetzte Betrag zzgl. 1/2 der Überstundenvergütung oder muss auch dabei die Berechnung nach der Nettomethode beachtet werden?
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