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Re: Einstellung Zwangsvollstreckung

Verfasst: 25.11.2014, 10:13
von Geniesserin
Hat die Schuldnerin denn Sicherheit geleistet? Wenn sie das nicht hat, kann der PfÜb erlassen werden. Wenn sie hat, nicht mehr, weil dann die zu vollstreckende Forderung ja hinterlegt ist.

Re: Einstellung Zwangsvollstreckung

Verfasst: 25.11.2014, 10:20
von Tine Dea
Sicherheit ist hinterlegt... Habe den PfÜb-Antrag inzwischen zurückgenommen und tröste mich mit dem Gedanken, dass wir den Fall sehr wahrscheinlich gewinnen werden. :pfeif