Einstellung Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#31

25.11.2014, 10:13

Hat die Schuldnerin denn Sicherheit geleistet? Wenn sie das nicht hat, kann der PfÜb erlassen werden. Wenn sie hat, nicht mehr, weil dann die zu vollstreckende Forderung ja hinterlegt ist.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Benutzeravatar
Tine Dea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 628
Registriert: 23.05.2012, 09:52
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Advoline
Wohnort: Erfurt

#32

25.11.2014, 10:20

Sicherheit ist hinterlegt... Habe den PfÜb-Antrag inzwischen zurückgenommen und tröste mich mit dem Gedanken, dass wir den Fall sehr wahrscheinlich gewinnen werden. :pfeif
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Antworten