Einstellung Zwangsvollstreckung
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Hat die Schuldnerin denn Sicherheit geleistet? Wenn sie das nicht hat, kann der PfÜb erlassen werden. Wenn sie hat, nicht mehr, weil dann die zu vollstreckende Forderung ja hinterlegt ist.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
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Sicherheit ist hinterlegt... Habe den PfÜb-Antrag inzwischen zurückgenommen und tröste mich mit dem Gedanken, dass wir den Fall sehr wahrscheinlich gewinnen werden.
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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