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Einstellung Zwangsvollstreckung

Verfasst: 28.02.2014, 12:49
von Reiner1978
Hallo.

Ich freue mich über eine Antwort bzgl. folgenden Sachverhaltes:
Ich möchte einen Antrag auf Einstellung der Vollstreckung aus Vollstreckungsbescheid abgeben.
Die Vollstreckung ist wohl schon an die Bank unterwegs. Es soll das Geschäftskonto gepfändet werden.

Wie kann ich die Bearbeitung des Antrags beschleunigen?
Soll ich das Gericht im Antrag um Übermittlung von Kontodaten bitten?

Eingestellt wird ja erst, wenn die Sicherheit hinterlegt wurde, oder?
Es wird das Geschäftskonto gepfändet. -> Vollstreckungsschutz?


Danke im Voraus!

Re: Einstellung Zwangsvollstreckung

Verfasst: 28.02.2014, 13:42
von gkutes
Antrag auf einstweilige Einstellung stellen 769 ZPO.
hilfsweise beantragen, dass dies gegen Stellung einer sicherheit erfolgen soll.
Mit "Eilt, bitte sofort vorlegen" versehen und hinterhertelefonieren (oder einfach gleich selbst zu Gericht bringen)

reicht ihr auch vollstreckungsabwehrklage gleich mit ein?

ich habe das grad gemacht, und habe die einstweilige Einstellung innerhalb eines Tages bekommen. OHne Sicherheit. Kommt aber wohl auf den Fall an.

Re: Einstellung Zwangsvollstreckung

Verfasst: 28.02.2014, 13:46
von Sonnenkind
Weshalb wurde denn hier kein Widerspruch gegen MB eingelegt?

Re: Einstellung Zwangsvollstreckung

Verfasst: 28.02.2014, 13:52
von Reiner1978
Danke!

Der Mahnbescheid ging leider nicht zu.
Da das aber letztlich irgendwie kaum zu glauben ist, will ich auf - ohne Sicherheitsleistung - verzichten.

Muss ich denn nicht schreiben, dass ich Geld hinterlegen möchte und mir schnellstens ein Konto mitgeteilt werden soll?
Das Konto soll halt schnell wieder freigegeben werden.

"Eilt, bitte sofort vorlegen" habe ich schon mal mit drin.. :thx

Re: Einstellung Zwangsvollstreckung

Verfasst: 28.02.2014, 13:54
von gkutes
der VB ging auch nicht zu??

Re: Einstellung Zwangsvollstreckung

Verfasst: 28.02.2014, 13:56
von Reiner1978
Ps.

den Antrag "gegen Sicherheitsleistung" muss ich doch nicht begründen,oder?

Re: Einstellung Zwangsvollstreckung

Verfasst: 28.02.2014, 13:57
von Reiner1978
VB ging zu. Einspruch eingelegt. Verfahren läuft.
Man kann ja trotzdem aus VB vollstrecken.

Einspruch wurde aber nicht mit dem Antrag auf E.d.V. verbunden.
Daher nun der Schlamassel...

Re: Einstellung Zwangsvollstreckung

Verfasst: 28.02.2014, 14:09
von Reiner1978
Muss ich denn nicht schreiben, dass ich Geld hinterlegen möchte und mir schnellstens ein Konto mitgeteilt werden soll?

Den Antrag "gegen Sicherheitsleistung" muss ich doch nicht begründen,oder?

Re: Einstellung Zwangsvollstreckung

Verfasst: 28.02.2014, 14:26
von Sonnenkind
Es müsste auch gehen, dass die Sicherheitsleistung mittels Bankbürgschaft hinterlegt wird. Entweder zahlst du das Geld direkt bei Gericht ein. Hier musst du einen Antrag stellen. Dann wird dir hier erst ein Konto mitgeteilt, wohin du hinterlegen kannst. Bankbürgschaft wäre der einfachere Weg.

Re: Einstellung Zwangsvollstreckung

Verfasst: 07.03.2014, 12:53
von Reiner1978
Und weiter geht es:

So, den Einstellungsbeschluss habe ich jetzt.

Wie bekommen ich nun das Konto frei?
Dem Gerichtsvollzieher die Sicherheit aushändigen? Ggfls. in bar?
Schickt der dann sofort der Bank eine Mitteilung, dass die Vollstreckung eingestellt wurde?

Gruß
Reiner