Neuer Pfüb durch neuen Titel?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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laurasameh
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#1

12.02.2014, 12:12

Hallo,

ich habe mal eine Frage:

Ich habe bereits aus einem Unterhaltstitel eine Kontopfändung laufen. Nun wurde jedoch der Titel dahingehend abgeändert, dass der zu leistende Unterhalt höher ist und damit auch ein rückständiger Unterhalt aus der Differenz entstanden ist.

Womit fahre ich denn besser, wenn ich

a) einen Pfüb über lediglich die Differenz von dem bereits titulierten und den neu titulierten Unterhalt plus dem rückständigen Unterhalt mache oder

b) einen komplett neuen Pfüb mache? Wenn b), wie und wann nehme ich dann den bereits laufenden Pfüb zurück?

Der Drittschuldner besteht darauf, dass ein Pfüb gemacht wird. Es ging leider nicht, dass ich ihm lediglich den neuen Titel mit aktueller Forderungsaufstellung übersende.

Vielen Dank für eure Hilfe
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Anahid
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#2

12.02.2014, 12:50

Ich würde keinen komplett neuen PFÜB machen, sondern den alten laufen lassen und einen neuen nur über die Differenzbeträge beantragen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
laurasameh
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#3

12.02.2014, 14:36

Okay,

dann werde ich dies mal tun. Vielen herzlichen Dank :thx
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