GVZ lehnt Raten ab
Verfasst: 07.01.2014, 12:21
Hallo,
darf der Gerichtsvollzieher die Ratenzahlung des Schuldners ablehnen?
Wir sind Gläubiger und haben und haben einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft gestellt und gleichzeitig Anweisungen zur gütlichen Einigung.
Nun ruft die Schulderin an und teilt mit, dass der Gerichtsvollzieher keine Raten von der Schuldnerin annimmt. Die Forderung würde innerhalb von 12 Monaten beglichen werden.
Daher meine Frage, ob der Gerichtsvollzieher die Ratenzahlung ablehnen darf, obwohl wir dieser ausdrücklich zugestimmt haben und die Schuldnerin ebenfalls eine Ratenzahlung beantragt.
Die Ratenzahlung soll auch über den Gerichtsvollzieher laufen, da dieser mehr Druck auf die Schuldnerin ausüben kann. Bei uns hat sie sich nicht an die Ratenzahlung gehalten.
Vielen Dank
darf der Gerichtsvollzieher die Ratenzahlung des Schuldners ablehnen?
Wir sind Gläubiger und haben und haben einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft gestellt und gleichzeitig Anweisungen zur gütlichen Einigung.
Nun ruft die Schulderin an und teilt mit, dass der Gerichtsvollzieher keine Raten von der Schuldnerin annimmt. Die Forderung würde innerhalb von 12 Monaten beglichen werden.
Daher meine Frage, ob der Gerichtsvollzieher die Ratenzahlung ablehnen darf, obwohl wir dieser ausdrücklich zugestimmt haben und die Schuldnerin ebenfalls eine Ratenzahlung beantragt.
Die Ratenzahlung soll auch über den Gerichtsvollzieher laufen, da dieser mehr Druck auf die Schuldnerin ausüben kann. Bei uns hat sie sich nicht an die Ratenzahlung gehalten.
Vielen Dank