Rente pfänden möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
ich
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#1

10.12.2013, 13:19

Hallo,

ich habe eine Frage und hoffe, ihr könnt mir helfen:

Unser Schuldner bezieht monatlich eine Altersrente von ca. 1400 €. Kann ich diese pfänden? Wenn ja, wo trage ich diesen Anspruch im PFÜB-Formular ein? Habt ihr ggf. einen Mustertext?

DANKE!!
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Liesel
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#2

10.12.2013, 13:27

Altersrente ist wie Arbeitseinkommen pfändbar.

....wird die angebliche Forderung des Schuldners gegen ... (genaue Bezeichnung und Anschrift des Drittschuldners, des Rentenversicherungsträgers) - Drittschuldner - auf künftige Zahlung einer laufenden Rente wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit in der Höhe der nach § 850c ZPO pfändbaren Beträge gepfändet. Auszunehmen sind von der Pfändung der unpfändbare Kinderzuschlag (§ 54 Abs. 5 SGB I) sowie möglicherweise unpfändbare zweckgebundene Leistungen (§ 850a ZPO, § 54 Abs. 3 SGB I).

Anspruch G - sonstige.
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tiko73

#3

10.12.2013, 15:22

Ich würde Anspruch B nehmen ("... bzw. Versicherungsträger")
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#4

10.12.2013, 16:38

Jo - oder so. :mrgreen:
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nikontschuk

#5

10.12.2013, 19:56

Zum weiteren ist darauf Acht zu geben, dass die monatlichen Zahlungen, genau wie Gehaltzahlungen versteuert werden, inwieweit das zu berücksichtigen ist wäre hier interessant. schöne grüße aus bamberg
Jupp03/11

#6

10.12.2013, 20:23

nikontschuk hat geschrieben:Zum weiteren ist darauf Acht zu geben, dass die monatlichen Zahlungen, genau wie Gehaltzahlungen versteuert werden, inwieweit das zu berücksichtigen ist wäre hier interessant. schöne grüße aus bamberg
:?:
Sternchen29
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#7

14.07.2014, 10:57

Hallo!

Ich möchte beim Schuldner gerne die Altersrente und eine Hinterbliebenenrente pfänden. Welchen Anspruch muss ich ankreuzen? A (Arbeitseinkommen)? Kann ich denn beide Renten gleichzeitig pfänden? Muss ich dann ankreuzen, dass das "Arbeitseinkommen" zusammengerechnet werden soll?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Liebe Grüße
Sternchen29
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Tine Dea
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#8

14.07.2014, 11:06

Schau mal in die Antworten #2 und #3....
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katuscha
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#9

14.07.2014, 11:27

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Js123
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#10

21.05.2015, 11:17

Hier bin ich ja genau richtig :wink2

Bezüglich des Formulars PFÜB habe ich auf Seite 1 das freie Kästchen genommen und einfach "Pfändung der Rentenansprüche" eingetragen.

Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, was auf Seite 7 ausgefüllt werden muss. Liege ich richtig, dass ich den zweiten Kasten ankreuzen muss und die (genaue Bezeichnung der Leistungsart und des Drittschuldners) angeben muss?
Arbeitseinkommen habe ich ja keins.

Hoffe auf eine Antwort :thx
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