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Höhere Kosten bei mehreren Drittschuldnern?

Verfasst: 03.12.2013, 09:30
von Anita
Hallöchen!

Ich sitze hier gerade vor einem Forderungskonto und bin doch etwas irritiert. Hier hat jemand einen PÜ ausgebracht. In dem PÜ sind wohl 2 Drittschuldner angegeben. Dementsprechend werden hier 2 x Gebühren für den PÜ in Ansatz gebracht. Wäre mir wirklich was ganz neues. Stimmt das?

Gruß Anita

Re: Höhere Kosten bei mehreren Drittschuldnern?

Verfasst: 03.12.2013, 10:20
von Anahid
Ja, meiner Meinung nach stimmt das. Du könntest ja auch jede Pfändung einzeln machen. Dass das gemeinsam in einem Antrag gemacht wird, ist ja nur Arbeitserleichterung für Dich.

Re: Höhere Kosten bei mehreren Drittschuldnern?

Verfasst: 03.12.2013, 10:56
von Anita
Ok, war mir neu. Aber wenn dies tatsächlich geht, werde ich das in Zukunft natürlich auch machen.

Vielen lieben Dank!

Re: Höhere Kosten bei mehreren Drittschuldnern?

Verfasst: 03.12.2013, 11:03
von tiko73
Das kommt wohl drauf an. Es gibt Gerichte, wo man das durchbekommt.
In Frankfurt funktioniert das leider nicht :-(

Re: Höhere Kosten bei mehreren Drittschuldnern?

Verfasst: 03.12.2013, 13:40
von Inkasso-Tante
Wir machen nur ein Mal Kosten geltend. Das Gericht verlangt auch nur ein Mal Gerichtskosten für den PfÜB. Dafür fallen ja zwei Mal Zustellkosten an, ein Mal pro Drittschuldner.

Re: Höhere Kosten bei mehreren Drittschuldnern?

Verfasst: 03.12.2013, 14:26
von AliceImWunderland
Also bei unseren Gerichten gibt es für ein PfüB auch nur einmal Gebühren. Und zwar eine 0,3 GEbühr für Schuldner. Auf die Anzahl der Drittschuldner kommt es nicht an.

Re: Höhere Kosten bei mehreren Drittschuldnern?

Verfasst: 03.12.2013, 14:34
von AliceImWunderland
Habe gerade auch die Textstelle gefunden, falls jemand Interesse hat: RVG <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> Nr. 3309 VV Rd-Nr. 211.
Selbst wenn man mehrere PfüBs beantragt hat, obwohl man hätte alles in einem zusammenfassen können, ist nur eine Gebühr erstattungsfähig. Ausnahmen gibt es natürlich immer, aber in der Regel ist das so.

Re: Höhere Kosten bei mehreren Drittschuldnern?

Verfasst: 04.12.2013, 08:41
von Inkasso-Tante
@ AliceImWunderland: Also das war mir neu und bisher haben wir von den Gerichten noch für jeden PfÜB die Gebühren zugesprochen bekommen, wobei wir natürlich immer versuchen, alle Drittschuldner in einem PfÜB unterzubringen, sofern das möglich ist.