Zwangsgeld bezahlt, aber kein Arbeitszeugnis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Magdalene
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#1

25.11.2013, 12:22

Wir haben einen arbeitsgerichtlichen Vergleich, wonach die Gegenseite verpflichtet ist, der Mandantschaft ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen.

Nun ist die Gegenseite entweder nicht willens oder nicht in der Lage dieses zu erteilen. Wir haben bereits einen Zwangsgeldbeschluss beantragt. Das Zwangsgeld (250,00 €) wurde bezahlt, aber das Zeugnis nach wie vor nicht erteilt.

Wie gehts nun weiter? Neuen Zwangsgeldantrag mit höherem Zwangsgeld (damit´s auch weh tut...)?

Danke schonmal für Eure Hilfe.
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Anahid
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#2

25.11.2013, 12:29

Ja, würde ich machen. Neuen Antrag mit höherem Zwangsgeld unter Hinweis darauf, dass der letzte Zwangsgeldbeschluss den Arbeitgeber nicht veranlasst hat, das Zeugnis nun zu erstellen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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