Auskunftspflicht des Jobcenters?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LuisaJL
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#1

18.11.2013, 10:24

Ich habe eine Vermögensauskunft vorliegen, in der der Schuldner angibt, Leistungen beim Jobecenter beantragt zu haben.

Ich würde gerne unter Übersendung des VB´s und der VA beim zuständigen Jobcenter anfragen, ob Leistungen tatsächlich beantragt werden.

Darf das Jobcenter uns mitteilen, in welcher Höhe Leistungen bewilligt worden sind und event. auch ob die Auszahlung per Überweisung auf ein Konto oder per Überrechnungsscheck erfolgt?

Meinen Antrag auf Nachbesserung der VA hat der GVZ abgelehnt.

Ich bitte um eure Hilfe! :)
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insi-maus
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#2

18.11.2013, 10:43

Nein, soweit ich weiß nicht. Aus meiner bisheriger Erfahrung ist es egal, was man vom Jobcenter wissen willte, es gab keine Antworten und wenn, dann mit Hinweis auf Datenschutz und dass man deshalb nichts sagen dürfte.
aculita
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#3

18.11.2013, 14:19

Hm, wenn der Antrag erst gestellt wurde, dann hat er derzeit kein Einkommen - bzw ALG1. Geht man von einer Bearbeitungszeit von ca 3 Monaten aus (um einer eventuellen Untätigkeitsklage zu entgehen), was spricht dagegen, in 1-3 Monaten eine Neuabgabe wegen Veränderung der Vermögensverhältnisse mit der Begründung der zwischenzeitlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfolgten Bewilligung oder Nichtbewilligung des beantragten ALG2 in Auftrag zu geben?
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