Pfändung fiktive Mieteinnahmen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Igraine
Forenfachkraft
Beiträge: 112
Registriert: 20.06.2008, 14:06
Wohnort: südlich der Elbe

#1

15.11.2013, 10:48

Hallo!

Nach längerer Abwesenheit habe ich heute mal wieder ein kleines Problem in einer kniffligen Zwangsvollstreckungssache.

Unsere Schuldnerin hat in ihrem Vermögensverzeichnis angegeben, dass sie jeweils zur Hälfte Eigentümerin von zwei Grundstücken/Häusern ist, die von ihrer Mutter und Großmutter bewohnt werden. Grundsätzlich würde dann unserer Schuldnerin ja Miete zustehen. Sie selbst hat eine Wohnung angemietet.

Mein Chef will jetzt wissen, ob wir fiktive Miete pfänden können. Ich bin eigentlich auch der Meinung, weiß aber nicht wie ich das anstellen soll. :oops:

Liebe Grüße
Igraine
Toa
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 7
Registriert: 13.11.2013, 13:51
Beruf: RA-Fachangestellte

#2

15.11.2013, 12:27

Hey,

kennt ihr die Gegebenheiten der Grundstücke? Also Wohnfläche in cm2, Altbau / Neubau, Zustand (wann renoviert). Falls ja, würde ich dann ganz einfach mit dem Mietspiegel arbeiten und Mutter + Großmutter zu Drittschuldnern machen.

Wenn ich mich richtig erinnere kann aber nur die Kaltmiete gepfändet werden, da die Warm-Miete nicht als Einkommen zählt.
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#3

16.11.2013, 17:54

Hallo,

evtl. hilft eine Zwangsverwaltung weiter, falls noch kein Mietvertrag besteht.
Hierzu ist aber ratsam zuerst die grundbuchrechtliche Situation zu prüfen.

S. Geiselmann
Antworten