Pfändung DJ Einkommen Event

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Randfichte72
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#1

14.10.2013, 20:26

Guten Abend,

ich brauche mal bitte eine zweite Meinung: Mein Schuldner hat ev geleistet, dort angegeben, dass er Arbeitslosengeld bezieht, zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet ist und diesen auch zahlt. Alles schön unter der Pfändungsgrenze. Nebenbei habe er eine geringfügige Beschäftigung als DJ angemeldet, die allerdings zur Zeit ruhe.

Das stimmt nicht. Wir wissen, dass der Schuldner in regelmäßigen Abständen, etwa 1 x pro Monat mindestens, auf Veranstaltungen auflegt, Musik macht usw. Evtl. Privatfeiern nicht mitgerechnet. Für eine Veranstaltung weiss ich den Ort und den Veranstalter.

ZV durch GVZ an diesem Abend ist m. E. aussichtslos, ich weiss ja nicht, ob und wann er das Geld bar bekommt. Also Pfüb Einkommen, Zusammenrechnung mit Arbeitslosengeld, damit ich über die Pfändungsgrenze komme. Aber:

pfändbarer Anspruch = so wie beim Lohnpfüb, erweitert um den Anspruch "Einnahmen aus seiner Tätigkeit bei der Veranstaltung..... am ..... in ......? Ich weiss die Höhe nicht, bei zwei Kindern habe ich wahrscheinlich nicht allzuviel Luft nach oben.

Den Schuldner will ich nicht vom Haken lassen, der hat mich fast zur Weissglut.....
Im Vermögensverzeichnis ist natürlich nichts, aber auch gar nichts vorhanden, in der Realität sieht das anders aus. Aber er ist immer einen Schritt schneller. Was mache ich nun?

Danke für Eure Antworten!
Jupp03/11

#2

14.10.2013, 20:40

dazu müßte man wissen, was Grundlage der Forderung ist und wann diese entstanden ist.
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Riverside
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#3

15.10.2013, 09:44

Taschenpfändung bei einem Auftritt .. hat zumindest einen tollen Effekt :pfeif
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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Randfichte72
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#4

15.10.2013, 14:43

@maja: Ja, beim DJ "Money Money" von Abba bestellen und dann mit dem GVZ hinmarschieren.

@jupp: Wie ist das gemeint? Unserem Titel liegt eine nicht bezahlte Rechnung des Schuldners zugrunde.
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#5

15.10.2013, 14:51

Ich denke, dass es schwierig wird, nachzuweisen, wie viel er für seinen DJ-Job bekommt, denn die Arbeitsagentur wird er wohl kaum über diese Nebeneinkünfte informiert haben. Ich könnte mir vorstellen, dass er vom Veranstalter die Gage bar auf die Kralle bekommt. Kannst Du nicht probieren, seine DJ-Ausrüstung zu pfänden? Wenn er arbeitslos ist, hat er für den Technikkram ja keine Verwendung.
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#6

15.10.2013, 15:03

Mhhh, wäre eine Überlegung wert. Wir haben allerdings keine Infos, was er so hat, wie alt das ist und oft machen die DJ ja mit dem Laptop sozusagen Musik. Aber das könnte ich rausfinden, gehe ich mal tanzen :-): Mal sehen, ich probiere es mit der Pfändung trotzdem, Mdt. und Chef wollen es auch so. Versuch macht klug. Aber ein Risiko ist es schon.
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#7

16.10.2013, 07:53

Ja, ein Risiko ist es bei solchen Kandidaten immer. Habe gerade selbst so einen Schuldner, der alles nur in bar abwickelt und nach der Vermögensauskunft von purer Landluft lebt.
Wenn der Schuldner als DJ auch auf privaten Feiern auflegt, sollte er Lautsprecherboxen, Kopfhörer und das sonstige Equipment haben. Woraus die Grundausrüstung normalerweise besteht, kann man z. B. in DJ-Foren erfahren. Bei Auftritten in Gaststätten stellt den Kram evtl. der Veranstalter, aber bei privaten Feiern kommt er allein mit dem Laptop nicht weit. Evtl. könnte man auch mal bei einem Veranstalter fragen, wo der DJ wirbt, unter dem Vorwand, dass man selber demnächst z. B. eine Weihnachts-Bürofeier plant. Hat er eine Homepage oder inseriert er in lokalen Kleinanzeigen? Dann könnte man ihm zumindestens noch die falsche Abgabe der EV nachweisen, wenn er für den "ruhenden Betrieb" aktuell noch wirbt. Ob ein Eingehungsbetrug vorliegt, hast Du ja wahrscheinlich schon geprüft. Ich drücke Dir die Daumen, dass es klappt.
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#8

16.10.2013, 15:02

Ich werde berichten. Wir bleiben ihm auf den Fersen!!!!!
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#9

13.11.2013, 17:05

Hurra, es sieht gut aus! ´Zahlungen kommen.
Aelizia
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#10

13.11.2013, 17:16

Wow! So macht ZV dann auch wirklich mal spaß!

:sekt
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