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Re: Grundschuld ohne Brief

Verfasst: 21.10.2013, 11:58
von Anahid
Kaltforelle hat geschrieben:Dann geht die Kette doch sicherlich bis auf die Mutter durch ....
Wäre möglich. Aus welchem Rechtsgrund ist denn an die Mutter abgetreten? Weißt Du das? Ich kann ja nicht einfach, damit kein Dritter eine Möglichkeit hat, was zu kriegen, mein Vermögen "verschieben".

Re: Grundschuld ohne Brief

Verfasst: 21.10.2013, 12:07
von Jupp03/11
Anahid hat geschrieben:
Kaltforelle hat geschrieben:Dann geht die Kette doch sicherlich bis auf die Mutter durch ....
Wäre möglich. Aus welchem Rechtsgrund ist denn an die Mutter abgetreten? Weißt Du das? Ich kann ja nicht einfach, damit kein Dritter eine Möglichkeit hat, was zu kriegen, mein Vermögen "verschieben".
Die Abtretung einer Grundschuld -an wen auch immer- dürfte keine Verschiebung des Vermögens sein.

Re: Grundschuld ohne Brief

Verfasst: 21.10.2013, 12:21
von Anahid
Doch, denke ich schon Jupp. Denn sie verhindert, dass Dritte in die ersten Ränge des Grundbuchs kommen und vereitelt so Zwangsversteigerungsmaßnahmen. Denn bei einer Zwangsversteigerung würden doch die ersten beiden Ränge als erste bedient, und zwar an denjenigen, dem sie nun zustehen (z.B. wegen Abtretung der Mutter) oder sehe ich da was falsch?

Re: Grundschuld ohne Brief

Verfasst: 21.10.2013, 13:20
von Kaltforelle
Die Eintragung der Abtretung erfolgte am 10. ..., die Löschung des Zwangsversteigerungsvermerks (war bereits schon ein Jahr drin), erfolgte dann am 20., also 10 Tage nach Abtretung.

Ich gehe mal davon aus, dass die Mutter zur Abwendung der Zwangsversteigerung Gelder hat fließen lassen und deshalb die Abtretung der Bank-Grundschuld erhielt. Schuldner wohnt ja auch dort.

Nehmen wir an, bei der Bank wird vom Schuldner monatlich getilgt, ich strenge aber (nach Eintragung einer Zwangsyhyp) eine erneute Zwangsversteigerung an und es stellt sich heraus, dass bei der Bank nur noch 100.000 € Schulden sind, dann bekommt die Mutter doch das Anrecht auf die weiteren 100.000 € und ich nur etwas, sofern die Versteigerung mehr als 200.000 € bringt?

Re: Grundschuld ohne Brief

Verfasst: 21.10.2013, 13:29
von Anahid
Ja, so ist auch mein Kenntnisstand. Die Grundschuld wird in der Höhe berücksichtigt, in der sie eingetragen ist und an denjenigen ausgezahlt, der die Rechte daraus hat (also wohl in erster Linie die Bank und sodann die Mutter). Und nur, wenn nach Abzug der Verfahrenskosten über den eingetragenen Grundschuldwert hinaus ein Versteigerungserlös besteht, wird dieser auf den nächsten Rang (Deine Zwangshypothek) geleistet.