SCH tritt unter falschem Namen auf, DS verweigert Auskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
mcdreamy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 44
Registriert: 17.11.2010, 09:07
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

12.08.2013, 12:30

Olà ihr Lieben, die Urlaubszeit hier oben ist vorbei, vielleicht finden sich also ein paar helfende Hirne für mein Problem :mrgreen:

Sachverhalt: Mandantin übergibt mir eine Forderungssache. Vollstreckungsbescheid, zugestellter PfÜb etc. Soweit so gut. Nur der Drittschuldner verweigert die Auskunft, vermutlich, weil der Vorname der Schuldnerin in Titel und PfÜB nicht mit dem der Kontoinhaberin übereinstimmt. Die Schuldnerin betreibt ein Einzelunternehmen und tritt nach Außen hin wohl unter ein Art Spitznamen auf (ähnlich Steffi und Stefanie), sie hat mit unserer Mandantin jedoch einen Vertrag unter "Steffi Nachname" abgeschlossen. Eine Einwohnermeldeamtsanfrage ergab, es handelt sich tatsächlich um "Stefanie Nachname".

Wie komme ich jetzt unkompliziert an meine Drittschuldnerauskunft?
Herr, schmeiß' Hirn vom Himmel!
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#2

12.08.2013, 12:37

Ich würde hier die Einwohnermeldeamtsanfrage an den Drittschuldner schicken mit dem Hinweis, dass es sich um ein und dieselbe Person handelt und nochmals um Abgabe der Drittschuldnererklärung bitten.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
Mietzemau
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1180
Registriert: 07.05.2010, 18:59
Software: AnNoText
Wohnort: Essen - NRW

#3

12.08.2013, 13:10

wenn du ein Geb-Datum hast, leg das mit vor.
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser

Wintereinbruch ist nicht strafbar!

Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf

Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain

Bild

de heilige Glaskugel...191...*oooohm*
mcdreamy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 44
Registriert: 17.11.2010, 09:07
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#4

12.08.2013, 13:33

Lieben Dank!

Hinzu kommt leider noch folgendes Problem: Die Bank hat die Pfändung auf Grund der Namensprobleme bereits im Mai diesen Jahres als erledigt angesehen, kann ich mich weiterhin auf diesen PfÜB berufen, um an eine Drittschuldnerauskunft und Zahlung zu gelangen ???
Herr, schmeiß' Hirn vom Himmel!
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12465
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#5

12.08.2013, 14:13

ja, du kannst dich auf den Pfüb berufen, mal sehen, wie die Bank das dann macht (Ansprüche seit Mai! "weg"). Gegebenfalls lass ihn einfach nochmal zustellen - das geht auch.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
supibaerchi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 738
Registriert: 22.07.2008, 11:05
Beruf: ReNo-fachangestellte
Software: RA-Micro

#6

13.08.2013, 09:06

Wir hatten ein solches Problem auch schon. Vertrag - und somit auch Titel - lautete auf Tina, die aber in Wirklichkeit Christina hieß. Der DS (Arbeitgeber) weigerte sich daher auch und wir mussten Titel umschreiben lassen (was ohne Probleme möglich war) und neuen PfÜB beantragen :roll:
Liebe Grüße
Bärchi
Antworten