Schuldner hat kein Einkommen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
strohblume
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#1

26.06.2013, 10:27

Hallo zusammen,

habe hier ein Vermögensverzeichnis vorliegen, in welchem der Schuldner angibt, kein Einkommen zu beziehen. Sein Einkommen bestreitet er von der Unterstützung seiner Freundin und seines Vaters.
Er hat jedoch eine Einzelfirma, aber kein Konto.

Hat von Euch jemand eine Idee, welche Maßnahme ich hier noch einleiten könnte?

Nach telefonsicher Auskunft der Gerichtsvollzieherin, ist diese der Ansicht, dass man einem nackigen Mann nichts aus der Tasche nehmen kann. Also die GV war hier voll auf Schuldnerseite. Hier geht es um Zahlung von Kindesunterhalt und da würde ich gerne den Schuldner noch bissl ärgern wollen.

Wäre Euch für Ratschläge dankbar.
Liebe Grüße Strohblume
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LuzZi
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#2

26.06.2013, 10:37

Hat er keine Angaben zur Einzelfirma gemacht?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
strohblume
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#3

26.06.2013, 10:40

Nicht sehr viel, nur das der Sitz unter der Wohnanschrift ist, er einen Schreibtisch und Notbook sowie Akkuschrauber, Bohrmaschine und diverses Handwerkzeug hat. Es handelt sich um Verarbeitung von genormten Fertigteilen.
Liebe Grüße Strohblume
Bringl
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#4

26.06.2013, 12:15

aber selbst wenn er nur zu Hause etwas Rumbohrt... dafür bezahlt doch trotzdem irgendjemand...
kommt mir seltsam vor.
habt ihr sonst irgendwelche Kenntnisse ob er evtl was haben könnte (was nicht in der ev angegeben ist) ?
strohblume
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#5

26.06.2013, 12:36

Nein eben nicht. Ich weiß nicht so recht, wo ich hier ansetzen könnte. Ich dachte ja, die GV gibt mir mal einen Hinweis. Aber das war ja die volle Fehlanzeige. Er bezieht ja auch kein Geld vom Amt und das finde ich schon sehr merkwürdig. Er weist auch im VZ darauf hin, dass kein Geld auf ein anderes Konto für ihn fließen würde :?
Liebe Grüße Strohblume
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Isabel25
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#6

26.06.2013, 12:50

Wie sieht es mit den Drittauskünften aus? Ist da was zu erkennen?
strohblume
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#7

26.06.2013, 13:05

Was meinst Du mit Drittauskünften?
Liebe Grüße Strohblume
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Isabel25
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#8

26.06.2013, 13:10

Ich meine die Auskünfte vom Bundeskraftfahrtamt, Bundesamt für Steuern (hieraus ist ersichtlich, ob der Schuldner doch irgendwo ein Konto besitzt. Denn bei uns kommt es immer wieder vor, das Schuldner im VV angeben kein Konto zu besitzen und aus der Drittauskunft ist dann ersichtlich, dass sie doch eins haben und da pfände ich dann - ich versuche es zumindest)
und dann gibt es noch die Auskunft von der Rentenkasse (hier wird meist aufgezeigt,ob der Schuldner arbeitet und wenn ja, wo)
strohblume
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#9

26.06.2013, 13:19

Das klingt gut :P Habe ich noch nie gemacht. Könntest Du mir da die Formular zukommen lassen?
Liebe Grüße Strohblume
Bringl
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#10

26.06.2013, 13:20

ich denks mir so oft, wenn angegeben wird, dass es kein konto gibt. wie kommt man denn ohne ein konto zurecht?

hast du evtl den schuldner schon in google gesucht oder auf sonstigen seiten? kam auch schon vor, dass man da dann doch noch was gefunden hat
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