Nachweis der 0,3 Gebühr für Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Eric
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#1

17.04.2013, 16:06

Hallo, habe einen Pfüb über RA-Micro gemacht. Die Kosten für die ZV wurden gleich in die Forderungsaufstellung (0,3 Gebühr) gebucht sowie auch die GK über 15 €. Nun schreibt mir das Gericht, dass ich diese Kosten bitte nachweisen soll.

Was muss ich denn jetzt tun? Muss jetzt eine Rechnung an Gegenseite (Mandantschaft) über diese Gebühr erstellt werden?

Bitte antworten.

Danke
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Pepples
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#2

17.04.2013, 16:14

Welches Gericht fragt das in welchem Zusammenhang?
Normalerweise reicht die Durchschrift der Maßnahme, die ja bei den Vollstreckungsunterlagen als Nachweis sein sollte, aus weil dort ja auch die Kostenberechnung drauf ist.
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Liesel
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#3

17.04.2013, 16:24

Ich denke mal, hier geht es um die Gebühr und die GK für den beantragten PfÜB. Verstehe die Nachfrage des Gerichtes nicht. Es müßte doch schon aus dem Datum ersichtlich sein, daß es die Kosten für den beantragten PfÜB sind. :abdreh
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#4

17.04.2013, 16:32

Liesel hat geschrieben:Ich denke mal, hier geht es um die Gebühr und die GK für den beantragten PfÜB. Verstehe die Nachfrage des Gerichtes nicht. Es müßte doch schon aus dem Datum ersichtlich sein, daß es die Kosten für den beantragten PfÜB sind. :abdreh
Siehste, das war mir einfach zu naheliegend, das kann nicht sein ... oder doch? :abdreh
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#5

17.04.2013, 23:04

Ich habe das auch so verstanden, dass das die Gebühr und die Gk für diesen PfÜB sind.

Habe ich das auch richtig verstanden, dass die Gebühr und die Gk IN DIE FORDERUNGSAUFSTELLUNG eingetragen wurden???

Dann würde ich sagen: Da die Gebühr und die Gk auf die letzte Seite des neuen PfÜB gehören (wir reden doch vom neuen?), haben sie in der Forderungsaufstellung nichts verloren. :wink:

Vermutlich geht das AG deshalb davon aus, dass es sich um die Kosten eines anderen PfÜB handelt und möchte daher einen Beleg.
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Liesel
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#6

18.04.2013, 09:27

Tweety, ich buche die Kosten, die für die aktuelle ZV-Maßnahme entstehen, auch immer sofort im Foko mit ein. Man sieht doch am Datum der Buchung, daß es sich um die für den aktuellen Antrag entstehenden Gebühren handelt. Also bisher habe ich damit noch nie Probleme gehabt.
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#7

18.04.2013, 09:29

Ich mach´s auch wie Liesel, aber vielleicht ist der RPfl. eben doch mal gestolpert und kommt nicht über die Hürde....?
Grüße - sansibar
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#8

18.04.2013, 10:44

wir buchen die Kosten für den pfüb und GK auch immer in die forderungsaufstellung mit rein und schreiben für die im Pfüb ausgewiesene Rechnung dann den Satz, dass diese Kosten bereits in der Forderungsaufstellung enthalten sind. Gab bislang auch noch keine Probleme
Liebe Grüße
Bärchi
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#9

18.04.2013, 12:06

Ich arbeite nicht mit RA-Micro. :ka
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#10

18.04.2013, 13:42

dein Rpfl ist aber schlecht drauf - ich mach das seit Jahren so (neue Forderung gleich ins Foko) und mich hat noch NIE jemand nach Belegen dafür gefragt.
Echt seltsam :ohmann
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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