Lohnt sich ein PfÜb?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katuscha
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#1

11.04.2013, 11:36

Hallo,

ich würde gerne mal eure Meinung wissen, ob sich in diesem Fall ein PfÜb lohnt:

- Vermögensverzeichnis liegt vor
- Schuldner verheiratet, 1 minderjähriges Kind
- Ehegatte hat eigenes Einkommen (1.100 € netto)
- Schuldner arbeitet als Berufskraftfahrer, Lohn (980 € netto) wird bar ausgezahlt
- kein Konto

Ich wollte ja schon die Firma anrufen und fragen, ob die ihren Lohn wirklich bar auszahlen, aber im Internet finde ich keine Telefonnummer.
Die Adresse vom Schuldner stimmt mit der Firmeadresse überein, daher gehe ich davon aus, dass der Frau die Firma gehört.

Lohnt sich hier eine Pfändung beim Arbeitgeber und Finanzamt?
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#2

11.04.2013, 11:47

Bei 980 € netto und einer unterhaltsberechtigten Person würde ich mir den PfÜb sparen.
Es wäre evtl an verschleiertes Arbeitseinkommen zu denken, aber wie man da dran kommt, weiß ich auch nicht.
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#3

11.04.2013, 11:47

Beim Arbeitgeber ganz sicher nicht. Denn selbst ohne unterhaltsberechtigte Person ist bei einem Nettolohn von EUR 980,00 nichts pfändbar.

Wie hoch ist denn die Forderung?
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#4

11.04.2013, 12:15

Die Forderung liegt nur bei 250,00 €.
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#5

11.04.2013, 12:16

Da stinkt doch was zum Himmel. Ich würde eine Gewerbeauskunft einholen. Wenn tatsächlich die Ehefrau Inhaberin ist, würde ich einen PfüB machen. Drittschuldnererklärungen sind manchmal eine wahre Offenbarung. Und wenn Sie DS-Erklärung nicht abgibt, könnt Ihre sie ja verklagen. Ich habe das vor Jahren erfolgreich gemacht, weiß jetzt aber nicht, ob die Beklagte im Falle keiner oder nicht rechtzeitig abgegebener DS_Erklärung immer noch gilt, dass sie auf jeden Fall die Kosten des Arbeitsgerichtsverfahren tragen muss. Ist das noch so?

Gruß vom Tölpel
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#6

11.04.2013, 12:18

Der Kostenaufwand lohnt sich aber nicht bei EUR 250,00.

Welche Tätigkeit übt denn der Schuldner aus?
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#7

11.04.2013, 12:19

katuscha hat geschrieben:Die Forderung liegt nur bei 250,00 €.
Na ja, dann würde ich mir das nochmal überlegen. Lass doch den Mamndanten entscheiden.

Gruß v. Tölpel
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#8

11.04.2013, 12:20

samsara hat geschrieben:Welche Tätigkeit übt denn der Schuldner aus?
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#9

11.04.2013, 12:23

Mal überlegen. Die beiden haben netto zusammen EUR 2.080,00. Kann man davon zu dritt leben? Wenn er bei seiner Frau angestellt ist und die Firma nicht sonderlich gut läuft, sind EUR 980,00 vielleicht realistisch - sofern er nicht Vollzeit tätig ist. Für einen Vollzeitjob und eine gut gehende Firma halte ich das Nettogehalt zu gering. Seltsam finde ich, dass von der Firma im Internet keine Telefonnummer gefunden hast.
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#10

11.04.2013, 13:11

Das finde ich auch total seltsam. Da steht überall nur die Adresse. Ich habe jetzt mal im Bundesanzeiger geschaut, die Firma scheint nicht viel Gewinn zu machen. Dafür heißt die Geschäftsfüherin genauso wie mein Schuldner, im Handelsregister steht noch ein anderer Nachname, also haben sie wohl zwischenzeitlich geheiratet.
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