Naiver GV oder gibts das wirklich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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einfachblossich
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#1

09.04.2013, 14:32

Also ich hab jetzt mein erstes Ergebnis auf so einen neuen ZV-Auftrag zuzüglich Antrag auf Einholung von Auskünften Dritter - und wurde gleich enttäuscht. Ich hatte ja gedacht, wenn die VA nix hergibt, holt der GV die beantragte Auskunft beim Bundeszentralamt für Steuern ein.

Der Schuldner ist selbstständig mit so einem Hausmeisterservice und hat in seiner VA sowohl für Privat als auch für seine Firma angegeben, keine Konten zu besitzen. Auch sonst gab die VA eigentlich nix her. Ich hab das nun alles vom GV zurück bekommen, aber es war keine Auskunftseinholung dabei. Daraufhin hab ich den GV grade angerufen und bin fast vom Glauben abgefallen. Ich hab gefragt, ob den diese Auskunft noch von ihm nachgereicht wird oder wie ich die nun bekomme, da meinte er, der Schuldner habe doch gesagt, er habe keine Konten, das habe er ihm geglaubt, warum soll er da noch eine Kontenanfrage machen, das kostet doch nur extra. Auf meinen Einwand, dass der Schuldner doch eine Firma habe und man doch zumindest mit dem Finanzamt und den Krankenkassen keinen Barverkehr mehr haben könne, meinte der GV, der Schuldner habe nicht den Eindruck gemacht, dass er ihn anlüge.

Natürlich kann ich ihm gerne nochmal die Unterlagen schicken und er macht mir noch eine Kontenanfrage, aber er findet nicht, dass ich die extra Kosten noch investieren sollte.

Ich war ja bisher der Ansicht, dass so ein Gerichtsvollzieher ein bißchen rumkommt und nicht völlig weltfremd ist. Kann man in der heutigen Zeit echt noch eine Firma völlig ohne Bankkonten führen oder ist der GV einfach nur naiv? Also folge ich seiner Einschätzung oder werf ich nochmal Geld hinterher?
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#2

09.04.2013, 14:47

Der Auftrag ist doch noch nicht vollständig abgearbeitet. Möglich wäre daher auch noch die Erinnerung.
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Isis90
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#3

09.04.2013, 15:51

Ich würde auch drauf bestehen, dass der Gerichtsvollzieher hier noch mal genauer nachhackt. Wir haben hier auch gerade so nen Fall, wo ich den Gerichtsvollzieher zum dritten Mal losschicke, da er immer wieder nicht alle Fragen mit eingeholt hat... :roll:
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#4

10.04.2013, 11:48

:thx
Dann werd ich das dem Gerichtsvollzieher nochmal hinschicken. Ich war gestern nur so absolut irritiert von seiner Reaktion.
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#5

10.04.2013, 11:54

Wäre schön wenn du uns auf dem laufenden hältst und bescheid sagst, wie es denn ausgegangen ist :wink1
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#6

13.04.2013, 11:18

Die Sache ist mir auch unverständlich. :roll:
Wenn es wenn es vom Gläubiger beantragt wird hat der GV die Drittauskünfte einzuholen.
Nach Meinung der Referenten in der Fortbildung auch dann auch wenn die Vermögensauskunft abgegeben wurde. Der Gläubiger hat grundsätzlich ein Recht darauf die Angaben des Schuldners im Vermögensverzeichnis überprüfen zu lassen. Auslegungsspielraum durch den Gerichtsvollzieher gibt bei konkreten Aufträgen des Gläubigers nicht.
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#7

13.04.2013, 11:20

einfachblossich hat geschrieben::thx
Dann werd ich das dem Gerichtsvollzieher nochmal hinschicken...
Mit hinschicken ist da gar nichts --> wohin schicken ? :cry:
Die Drittauskünfte werden von den entsprechenden Stellen schriftlich eingeholt.
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einfachblossich
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#8

17.04.2013, 14:02

GVCom hat geschrieben: Mit hinschicken ist da gar nichts --> wohin schicken ? :cry:
Die Drittauskünfte werden von den entsprechenden Stellen schriftlich eingeholt.
Ich hab dem Gerichtsvollzieher nochmal die Vollstreckungsunterlagen geschickt mit dem Hinweis, dass mein Auftrag noch nicht komplett erfüllt ist und er noch die Auskunft einholen soll.

Zwischenzeitlich hatte ich das Gleiche in grün mit einem anderem Gerichtsvollzieher. Dem hab ich die Vollstreckungsunterlagen auch gleich postwendend zurückgeschickt mit dem Hinweis, dass ich noch die beantragte Auskunft haben will. Keine Ahnung, warum die mir das alle nicht gleich mit erledigen wollen. Mal schauen, was nun im jeweils zweiten Anlauf rauskommt. Ich geb dann hier nochmal Bescheid.
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#9

17.04.2013, 14:50

Nachtrag: Nach meinen bisherigen Erfahrungen befinden sich auf der Liste des BzSt auch Konten des Schuldners die bereits gekündigt, aufgelöst oder nicht mehr in Btrieb sind. Aus der Auskunft ist das leider nicht eindeutig ersichtlich.
Es sind auch (fremde) Konten angegeben auf die der Schuldner Zugriff hat.
Wenn der Schuldner im Vermögensverzeichnis kein Konto angibt und auch keine Konten Dritter benutzt wäre eine
Anfrage beim BZst. schon zu empfehlen.
Werden im Vermögenverzeichnis Bankverbindung angegeben, macht eine Nachfrage i.d.R. wenig Sinn.
Es sei denn, man hat mit dem Schuldner schon einschlägige Erfahrungen gemacht.
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#10

18.04.2013, 09:11

Gerichtsvollzieher machen manchmal auch gar nichts und melden sich nicht. Bei uns kam es schon vor das wir 3-4 Monate nichts von einem GV gehört haben, obwohl wir ihn mehrfach angeschrieben haben und Nachrichten auf Band hinterlassen haben. Erst als wir dessen Vorgesetzten kontaktiert haben, kam endlich mal ne Rückmeldung von dem GV. So manche leben echt hinter dem Mond. :twisted:
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