Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
tiko73

#301

17.04.2015, 17:32

Deshalb schicke ich den auch nur noch einfach, nachdem ich die überzähligen Exemplare mehrmals zurück bekommen hab.

Gesendet von meinem K011 mit Tapatalk
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#302

20.04.2015, 09:13

tiko73 hat geschrieben:Deshalb schicke ich den auch nur noch einfach, nachdem ich die überzähligen Exemplare mehrmals zurück bekommen hab.

Gesendet von meinem K011 mit Tapatalk
Dann haben wir wohl unterschiedliche Gerichte. Wenn ich es mal nur einfach schicke, dann bekomme ich immer eine Monierung und muss die restlichen Exemplare nachschicken.
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#303

20.04.2015, 09:35

Ich schicke auch höchstens noch 2 Exemplare mit, nachdem es mir mehrfach so ergangen ist wie samsara; ich also trotz ausreichend beigefügter Abschriften trotzdem noch Kopierkosten beim GV bezahlen "durfte". Seh ich echt nicht mehr ein.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Sternchen*
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 13.03.2015, 15:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#304

19.05.2015, 14:59

Mir liegt eine Akte vor, wo ich Gesellschaftsanteile des Schuldners als Gesellschafter einer GmbH pfänden soll. Hat jemand schon einmal Gesellschaftsanteile gepfändet? :nachdenk Ich muss dazu ja sicherlich das PfÜB-Formular verwenden und Drittschuldner ist dann die Gesellschaft? Und ist dann auf Seite 4 des Formulars, "Forderung aus Anspruch", unter "G" ein eigener Anspruch zu formulieren? Und die Verwertung findet dann später durch öffentliche Versteigerung statt?
Ich hoffe, jemand hier hat das schon einmal gemacht und kennt sich aus :wink1
Little Wombat
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 88
Registriert: 06.11.2008, 12:55
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: OWL

#305

10.03.2016, 10:35

Ich habe (leider) schon seit einer gefühlten Ewigkeit keinen PfÜB mehr gemacht und hätte jetzt eine Frage, die auf den bisherigen Seiten noch nicht gestellt wurde.

Ich habe 2 Schuldner und kann - wenn ich das richtig im Kopf habe - die Gebühr für den PfÜB 2x ansetzen. Nur wie mache ich das am besten im Formlar. Setze ich dann einfach handschriftlich ein x2 ein?` :kopfkratz
[color=#8000BF]Fortuna Favet Fortibus[/color]
Bölti
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 41
Registriert: 12.07.2015, 14:14
Beruf: ReNo-Gehilfin

#306

20.03.2016, 10:18

Guten Morgen, auf die vorige Frage hätte ich auch gerne eine Antwort ;)
Bekommt man dann auch 2 x die Auslagen?

Außerdem hätte ich noch eine zusätzliche Frage, denn das habe ich noch nicht wirklich gemacht bei einem Pfüb:

Schuldner hat 2 Arbeitgeber, die trage ich dann doch beider unter DS auf Seite 3 des Formulars ein, oder?
Zusätzlich möchte ich (Seite 7 des Formulars) das Einkommen zusammenrechnen lassen. Das geht doch oder?

Sorry für die vielleicht blöde Frage, das habe ich, wenn überhaupt vor 25 Jahren mal gemacht :nachdenk

:thx schon mal
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#307

20.03.2016, 12:44

Das hier sollte dir schon mal weiterhelfen wegen 2 x Auslagenpauschale:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 60142.html

Wg. der weiteren Frage: 2 x ja und ich mache dann noch einen Zusatz, bei welchem Arbeitgeber das pfändbare Arbeitseinkommen entnommen werden soll.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Zobe
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 54
Registriert: 09.10.2014, 15:44
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#308

09.05.2016, 12:26

weneste hat geschrieben:Hallo ihr Lieben,
soll Miete pfänden. Da nehm ich doch den Anspruch G und trag einfach meinen Anspruch ein, oder? Man, dieses "schöne" Formular, meine alten Muster waren so schön.. ;-)

Jetzt schonmal vielen Dank für Hilfe.

LG Weneste
bräuchte hier auch eine Info.... *need help*
wie wird das jetzt gemacht?
Ich würde auch zu G tendieren und da was eintragen... Habt ihr da evtl. ein Muster parat?
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#309

09.05.2016, 12:53

Ja, G ankreuzen und dann im passenden Freifeld ungefähr sowas eintragen:

"Gepfändet werden insbesondere Ansprüche
-auf Zahlung von rückständigen, fälligen und künftig fällig werdenden Mietzinsen aus allen mit den Schuldnern vereinbarten Mietverträgen über genaue Bezeichnung des Objekts,
- auf Zahlung von Nachforderungen aus Betriebs-, Heiz- und/oder Nebenkostenabrechnungen,
- auf Zahlung fälliger Kaution."

Mehr gibts da ja nicht. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#310

09.05.2016, 13:19

Die fällig werdende Kaution steht aber dem Mieter zu und der ist ja dein Drittschuldner. Wenn Mieteinnahmen gepfändet werden, dann geht Pfändung Kaution nicht.

Allenfalls könnte man evtl. die Kaution pfänden, die sich der Vermieter - also in dem Fall der Schuldner - aufgrund Schadenersatz einbehält. Dann muss es aber auch so formuliert werden.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Antworten