Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#291

04.11.2014, 14:46

:thx für die super schnelle Antwort!! :!:
War auch mein Bauchgefühl. Wofür nimmt man dann eigentlich den Punkt "gemäß gesonderter Anlage"?
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Liesel
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#292

04.11.2014, 14:49

Wenn das Feld G für den genau zu bezeichnenden Anspruch nicht ausreicht.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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#293

04.11.2014, 14:53

Ah ok, super lieben Dank!
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#294

07.11.2014, 14:07

Hallo, habe eine schöne Aufgabe zum Freitag Nachmittag bekommen. Ich soll heute noch einen PÜ rausschicken, indem ich die Abfindung pfänden soll. Ich habe mir jetzt angelesen, dass es wohl wie Arbeitseinkommen pfändbar ist und würde Anspruch A pfänden. Jetzt hatte ich aber verschiedene Meinungen gefunden, dass nur fällige Abfindungen gepfändet werden können. Ich habe leider nur die INfo, dass die Abfindung zum 1.12. gezahlt werden soll beim Schuldner, mehr leider nicht. Daraus würde ich jetzt schließen, dass die Abfindung noch nicht fällig ist. Kann man den auch Abfindungen pfänden, die noch nicht fällig sind, da man ja auch zukünftiges Arbeitseinkommen pfändet? :?:
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#295

15.01.2015, 10:47

Ich habe jetzt von einem AG eine Monierung auf meinen Pfüb bekommen, dass eine auf der titulierten Forderung basierende, nachvollziehbar und detaillierte Forderungsaufstellung fehlt, die auch sämtliche Kosten und Zinsen bis zur Antragstellung enthält. Ich nahm an, dass mit der Einführung der Formulare dies nicht mehr notwendig ist bzw. nur noch wenn wenn ich auf Seite 3 nicht alles eintragen kann. Verstehe echt nicht was das jetzt wieder soll.
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#296

19.01.2015, 11:19

Gab es nacht Titulierung Teilzahlungen o.ä.?
Die Forderung muss für den Rpfl. nachprüfbar sein. Ich verzichte immer darauf, wenn ich sofort nach Titulierung vollstrecke und keine Zahlungen erfolgt sind.

Im Zweifel mal beim Gericht anrufen.
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katuscha
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#297

19.01.2015, 12:17

Ich füge immer die Forderungsaufstellung bei, da ich auch viele Monierungen hatte. Seit ich sie beifüge, klappt alles.
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#298

05.02.2015, 16:41

Hallo Zusammen, mein PÜ bzgl. Eigengeld ist nun erlassen. Der JVA hatte ich zwischenzeitlich eine aktuelle Forderungsaufstellung zukommen lassen. Pfändbares Eigengeld beläuft sich auf ca 1600€, meine Forderung auf ca. 600 EUR. Nunmehr erhalte ich von der JVA eine Mitteilung, dass mein Pfändungsbetrag entsprechend vorgemerkt ist und mir heute bereits ca. 200 EUR von freien Eigengeld des SCH überwiesen worden sind. Vorpfändungen liegen nicht vor. Ich frag mich jetzt, warum die JVA nicht gleich den vollen Betrag überweist. Das der SCH immer nur ein Teil seines Geldes zur Verfügung hat kann ich verstehen, aber bei einer Pfändung kann das doch nicht sein oder?
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#299

17.04.2015, 11:14

Geniesserin hat geschrieben:
shila1978 hat geschrieben::?: ich verstehe richtig, dass Du Antrag (Seite 1 und nicht 1 bis 9) einmal, Entwurf des Beschlusses (Seiten 2 bis 9) drei- oder mehrfach meinst... oder?
Der Antrag besteht doch auch den Seiten 1 bis 9 und wird so einmal eingereicht und verbleibt beim Gericht.
Die weiter beigefügten Beschlussentwürfe sind für Drittschuldner, Schuldner und uns selbst und werden von mir daher nur mit den Seiten 2 bis 9 bzw. 10 (bei Unterhaltspfändung) eingereicht.
Beim AG Peine soll man viermal Seite 1 bis 9 einreichen bzw. mehrmals, wenn noch mehr Drittschuldner. :vogel
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#300

17.04.2015, 11:36

Ich frag mich sowieso, weshalb ich Abschriften beifügen muss, wenn die GV´s diese eh nicht verwenden. Hab gerade wieder eine Rechnung für nen Pfüb erhalten, in der eine Dokumentenpauschale i.H.v. EUR 9,00 für 18 Kopien geltend gemacht wurde. Die Abschriften fügt man dem Antrag wirklich nur für den Papierkorb bei :roll:
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