Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis
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Hatte neulich einen UnterhaltsPfüB gemacht mit rückständigen und laufenden Unterhalt. Dachte, ich hatte alles richtig angegeben (dynamischer Unterhalt usw.). War dann wohl nicht ganz richtig, denn der Rechtspfleger hat hier einige Beträge geändert. Habe jedenfalls keine Zwischenverfügung erhalten, hat der Rpfl. vom AG Königs-Wusterhausen netterweise selbst gemacht.
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Wollte Euch damit nur sagen: Habt keine "Angst" vor dem Formular.wirbelwind1977 hat geschrieben:Hatte neulich einen UnterhaltsPfüB gemacht mit rückständigen und laufenden Unterhalt. Dachte, ich hatte alles richtig angegeben (dynamischer Unterhalt usw.). War dann wohl nicht ganz richtig, denn der Rechtspfleger hat hier einige Beträge geändert. Habe jedenfalls keine Zwischenverfügung erhalten, hat der Rpfl. vom AG Königs-Wusterhausen netterweise selbst gemacht.
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Hier gibt es ne echt tolle Erklärung zu jedem einzelnen Kästchen: http://www.kanzleiwissen24.de" target="blank von der Autorin Kostanze Halt.Aurichanni hat geschrieben:Hallo
Ich sitze hier grad an dem neuen Formular für den PfüB und bin mir irgendwie bei allem was ich ankreuze total unsicher. Ich will einfach nur das Arbeitseinkommen pfänden, muss ich da irgendwas von den Anträgen auf Blatt 7 ankreuzen...eigentlich nicht oder? Weiß irgendwer von Euch, ob es einen anständigen Leitfaden gibt zum Ausfüllen? Im Internet hab ich bisher nichts gefunden. Machen sie so ein "tolles" Formular und dann gibts nirendwo Infos was wie auszufüllen ist....
Liebe Grüße Annika aus Stuttgart
- SteffiK.
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Hier gibt es ne echt tolle Erklärung zu jedem einzelnen Kästchen: http://www.kanzleiwissen24.de" target="blank von der Autorin Kostanze Halt.
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heute morgen habe ich mich so dermaßen über einen rpfl aufgeregt, dass ich mich deswegen hier angemeldet habe :
wir nutzen ra-micro und haben seit der reform schon mehrere pfüb bei gerichten ohne probleme erlassen bekommen.
nun wurde vom ersten rpfl abgelehnt mit der begründung, es wurde nicht der amtliche vordruck benutzt. die kästchengröße und die linienstärke wären nicht dieselben wie im vordruck und daher sei der antrag unzulässig. man könne ja nicht den ganzen text lesen und er kann nicht davon ausgehen, dass auch inhaltlich nichts verändert wurde.
ergebnis: antrag als unzulässig abgelehnt, 15 euro weg, können auch nicht geltend gemacht werden, da keine notwendigen kosten der ZV.
jemand eine idee? jemand einen ähnlichen fall gehabt? dienstaufsichtsbeschwerde? erinnerung?
danke für eure antworten!!
wir nutzen ra-micro und haben seit der reform schon mehrere pfüb bei gerichten ohne probleme erlassen bekommen.
nun wurde vom ersten rpfl abgelehnt mit der begründung, es wurde nicht der amtliche vordruck benutzt. die kästchengröße und die linienstärke wären nicht dieselben wie im vordruck und daher sei der antrag unzulässig. man könne ja nicht den ganzen text lesen und er kann nicht davon ausgehen, dass auch inhaltlich nichts verändert wurde.
ergebnis: antrag als unzulässig abgelehnt, 15 euro weg, können auch nicht geltend gemacht werden, da keine notwendigen kosten der ZV.
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- Mietzemau
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Ich hab jetzt auch meinen ersten Pfüb zu erstellen *juchei* ..und muss auch direkt mal blöd fragen: auf der ersten Seite setz ich das Kreuz für Schuldtitel und ___ Vollstreckungsunterlagen. Hier die genaue Zahl der beigefügten seiten eintragen? Oder wie?
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich habe nicht die einzelnen Seiten sondern die Anzahl der Dokumente angegeben. z. B. 2 GVZ-Rechnungen sind 2 Dokumente auch wenn sie z. B. aus vier Seiten bestehen.
Kleine Info: AG Hersbruck verlangt farbige Ausdrucke.
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- Mietzemau
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@katschua: dein Post hatte mich jetzt so verunsichert, dass ich direkt beim AG mal angerufen hab und nachgefragt hab (kann nämlich grad nicht in Farbe drucken) und die ist bei meiner Frage bald vom Stuhl gefallen und meinte: nene..schwarz/weiß reicht völlig.
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Kannst Du mir sagen, um welches Amtsgericht es sich dabei handelt?marie hat geschrieben:ergebnis: antrag als unzulässig abgelehnt, 15 euro weg, können auch nicht geltend gemacht werden, da keine notwendigen kosten der ZV.