Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Manuela1
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#251

21.02.2014, 11:22

Hallo, muss mich hier schnell mal dranhängen: Kann ich in einem PfüB zwei verschiedene Ansprüche pfänden (also Rentenanwartschaft und Lebensversicherung) oder muss ich zwei PfüBs beantragen, weil es keine gleichartigen Forderung ist?
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Liesel
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#252

21.02.2014, 11:25

Kannst du alles in einen PfÜB packen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
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(UNHEILIG)
Manuela1
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#253

21.02.2014, 11:58

Das ist dann jetzt aber auch neu, oder? Früher haben wir doch nur gleichartige Forderungen in ein und demselben PfüB geltend gemacht?
Sonnenkind
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#254

21.02.2014, 12:17

Du kannst jetzt sämtliche Pfändungen in einen packen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
tiko73

#255

22.02.2014, 17:33

:zustimm Sonnenkind - und das ist nicht erst seit der Reform, das hab ich sogar in meiner Lehre Anfang der 90er schon so gelernt :-)
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Tigerle
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#256

29.06.2014, 15:50

Betreffend die neuen Formulare (ab Juni 2014) hier noch die Übergangsvorschrift (siehe Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 26, ausgegeben am 24.06.2014:

§ 6 Übergangsregelung
Für Anträge, die bis zum 01.11.2014 gestellt werden, können die bis zum 24.06.2014 bestimmten Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses weiter genutzt werden. Für Anträge, die bis zum 01.06.2015 gestellt werden, kann das bis zum 24.06.2014 bestimmte Formular für den Antrag auff Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung weiter genutzt werden.
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Baptistine
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#257

07.07.2014, 11:13

Hallöchen, :wink1

habe hier eine Sache in der die Schuldnerin die VA abgegeben hat. Das ist erst 1 Jahr her. Sie hat allerdings jetzt eine Arbeitsstelle.
Ich kann doch trotzdem einen PfÜB beantragen, den Arbeitgeber habe ich nämlich. Also eine erneute VA nach § 802d muss sich doch eigentlich nicht beantragen, wenn ich doch direkt den PfÜB beantragen kann..oder?

Wünsche euch einen erträglichen Wochenstart, :thx
193
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katuscha
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#258

07.07.2014, 11:16

Wenn Du den Arbeitgeber weißt, dann kannst Du gleich einen Pfüb beantragen.
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Baptistine
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#259

07.07.2014, 11:17

Ok danke :-)
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#260

14.07.2014, 11:01

Hallo Ihr Lieben,
ich soll einen PfÜ machen und zwar die Mietkaution pfänden. Ich habe jetzt "G" angekreuzt und weiß nun gerade nicht wirklich was ich dann in das Feld bei "G" reintippen soll. Hat das einer von Euch schon mal gemacht. Über einen Tipp wäre ich dankbar.

LG Nele
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