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Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis
Verfasst: 26.09.2023, 15:19
von Anahid
paralegal6 hat geschrieben: ↑25.09.2023, 12:32
wie gesagt, ich nehm die alten von RAM, keine Zeit und Lust da was selber zu tippen nachdem das hier Diskussion zum FoKo gab
Mach ich auch. Ich hab auch keine Zeit sowas mit der Hand auszufüllen.
Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis
Verfasst: 28.11.2023, 21:12
von paralegal6
Wie ist jetzt eigentlich der Stand betreffend der Verlängerung der Übergangsfrist? Mein AG nimmt ab 30.11 nur noch neue Formulare. So langsam wird's eng. In RAm ist nach wie vor nichts eingepflegt
Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis
Verfasst: 28.11.2023, 22:12
von SteffiK.
Am 24.11.2023 wurde beschlossen, dass die Übergangsfrist der alten Formulare bis zum 31.08.2024 verlängert wird.
Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis
Verfasst: 28.11.2023, 22:33
von paralegal6
Ausaage AG: der Bundesrat hat einer geplanten Verlängerung bis zum 31.07.2024 zugestimmt. Die Änderungsverordnung wurde aber noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt noch die Frist zum 30.11.2023.
Also benutz ich ne Woche neue und dann VÖ und dann wieder alt vermutlich
Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis
Verfasst: 29.11.2023, 08:24
von GV Freudenstein
Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis
Verfasst: 29.11.2023, 08:28
von paralegal6
Perfekt
Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis
Verfasst: 29.11.2023, 13:44
von icerose
Super - noch 9 Monate Schonfrist.
Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis
Verfasst: 02.04.2024, 09:13
von paralegal6
hi, habe eine dümmliche Frage zwecks Drittauskunft. Schuldner unbekannt verzogen bekommt Geld vom JobCener. Nun finde ich im Formular nur berufsständischen Versorgungseinrichtung, wo müsste ich den das Amt eintragen
Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis
Verfasst: 03.04.2024, 07:42
von ...
paralegal6 hat geschrieben: ↑02.04.2024, 09:13
wo müsste ich den das Amt eintragen
Erstmal schauen, ob die Leistungen überhaupt pfändbar sind. Dabei ist insbesondere §17 SGB XII zu beachten.
Insbesondere ALG II/Bürgergeld ist unpfändbar.
Ansonsten sind das Sozialleistungen also Anspruch B / Modul F (ggf. Modul K).
Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis
Verfasst: 03.04.2024, 10:45
von paralegal6
Nee ich möchte nur die Anschrift ermitteln und nix pfänden, ich muss was zustellen