Zusammenrechnung Arbeitseinkommen Ehegatten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReNoSternchen123
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#1

08.03.2013, 08:44

Hallo Leute, :wink1

ich habe mal eine Frage und hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Also folgender Sachverhalt: Forderung gegen Eheleute als Gesamtschuldner.
Wir haben aber nur gegen sie vollstreckt, da er Insolvenz beantragt hat. Jetzt steht in dem Vermögensverzeichnis was sie und was er verdient. Kann man beide Einkommen für die Pfändung gegen sie zusammenrechnen (lassen bzw. berücksichtigen)? Beide einzeln verdienen zu wenig zum Vollstrecken des Arbeitseinkommens.

Gibt es hier irgendeine Möglichkeit?

Viele Grüße
ReNoSternchen123
ReNoSternchen123
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#3

08.03.2013, 11:49

Ok, danke erstmal für die schnelle Antwort.
Das mit dem Zusammenrechnen geht nur wenn SIE mehrere Arbeitseinkommen hat oder?
Kaltforelle
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#4

08.03.2013, 12:28

Ja !

Aber du könntest mal rechnen, ob der Ehemann (hat ja eigenes Einkommen) bei der Berechnung des Pfändungsbetrages bei PfüB Ehefrau ggf. außer Acht gelassen werden kann (gesonderter Antrag). Sind denn auch noch unterhaltsberechtigte Kinder da?
ReNoSternchen123
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#5

08.03.2013, 12:51

ja, es gibt 2 unterhaltsberechtigte Kinder, die beide über kein eigenes Einkommen verfügen.
Ernie

#6

08.03.2013, 13:05

Dann heißt es: "Lange Nase"... :roll:
ReNoSternchen123
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#7

09.03.2013, 18:15

Also kann man nicht ihr Einkommen + sein Einkommen zusammenrechnen und dann gem. 850c ZPO in der Tabelle von dem zusammengerechneten Einkommen ausgehen um die zwei Kinder zu berücksichtigen?
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Anahid
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#8

11.03.2013, 09:00

Nein, kannst Du nicht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
ReNoSternchen123
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#9

11.03.2013, 09:26

ok, danke :-) :thx
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