Pfüb wegen Unterhalt f.mindj.Kind und Unterhalt f.Mutter
Verfasst: 21.02.2013, 11:25
Hilfe!
Ich habe jeweils einen Titel f. d. minderh. Kind u. f.d. Mutter Betreuungesunterhalt.
Den Pfüb habe ich wie folgt beantragt:Gläubiger a)Name der Mutter und b) Name des Kindes vertr.d.d.Mutter.
Jetzt sagt die Rechtspflegerin,dass der Antrag nicht entspr.werden kann, weil der gestellte Antrag nicht klar bestimmt genug ist(Stöber Forderungspf.15.Aufl.Rn.489).Er entspricht nicht dem Grundsatz der Einzelzwangsvollstreckung.Eine Gesamtvollstr.kann nur im Rahmen eines Insolvenzverf. erfolgen.Eine Pfändung wäre nur möglich,wenn eine Forderung mehreren Gläubigern,z.B.Gesamtgl.,zusteht(Stöber Rn.61 ff).Dies ist vorliegend nicht der Fall,da jeder der Gläubiger eine einzelne Ford.aus dem jeweiligen Titel zusteht.Dass einer der Gläubiger durch den anderen gesetzl.vertreten wird, ist dafür ohne Belang.
Hilfe!!! Der Stöber 15.Aufl.liegt mir nicht vor. Habe ich den Fehler gemacht, dass ich beide Gläubiger angegeben habe, statt nur die Mutter?Fristabl.ist morgen!!!
Danke im voraus für eine umgehende Antwort
Ich habe jeweils einen Titel f. d. minderh. Kind u. f.d. Mutter Betreuungesunterhalt.
Den Pfüb habe ich wie folgt beantragt:Gläubiger a)Name der Mutter und b) Name des Kindes vertr.d.d.Mutter.
Jetzt sagt die Rechtspflegerin,dass der Antrag nicht entspr.werden kann, weil der gestellte Antrag nicht klar bestimmt genug ist(Stöber Forderungspf.15.Aufl.Rn.489).Er entspricht nicht dem Grundsatz der Einzelzwangsvollstreckung.Eine Gesamtvollstr.kann nur im Rahmen eines Insolvenzverf. erfolgen.Eine Pfändung wäre nur möglich,wenn eine Forderung mehreren Gläubigern,z.B.Gesamtgl.,zusteht(Stöber Rn.61 ff).Dies ist vorliegend nicht der Fall,da jeder der Gläubiger eine einzelne Ford.aus dem jeweiligen Titel zusteht.Dass einer der Gläubiger durch den anderen gesetzl.vertreten wird, ist dafür ohne Belang.
Hilfe!!! Der Stöber 15.Aufl.liegt mir nicht vor. Habe ich den Fehler gemacht, dass ich beide Gläubiger angegeben habe, statt nur die Mutter?Fristabl.ist morgen!!!
Danke im voraus für eine umgehende Antwort