Und demnächst wird ein Artikel in der DGVZ erscheinen, der die Dinge wieder klarer werden läßt.
Es wird dort herausgearbeitet, daß die Frist der 3 Jahren für die EV weiter besteht.
Alle Eidesstattlichen Vers. aus 2010 sind ungültig!
- nephele
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Interessant. Das sieht Herr Mroß m.E. in der Buchbesprechung aber anders.
Zudem ist in Fall 22 der Januarausgabe ebenfalls erläutert, "dass alle bis Ende 2010 abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen ab Jahresbeginn 2013 nicht mehr unter die Sperrfrist fallen, wenn der Antrag im Jahr 2013 beim Gerichtsvollzieher eingeht".
Zudem ist in Fall 22 der Januarausgabe ebenfalls erläutert, "dass alle bis Ende 2010 abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen ab Jahresbeginn 2013 nicht mehr unter die Sperrfrist fallen, wenn der Antrag im Jahr 2013 beim Gerichtsvollzieher eingeht".
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
silvester, kannst du uns dann zu gegebener Zeit Bescheid geben, in welcher Ausgabe der Artikel drin ist?silvester hat geschrieben:Und demnächst wird ein Artikel in der DGVZ erscheinen, der die Dinge wieder klarer werden läßt.
Es wird dort herausgearbeitet, daß die Frist der 3 Jahren für die EV weiter besteht.
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gut so, dann brauchen wir ja keine Gerichte mehr, wenn alle Meinungen in der DGVZ immer geltensilvester hat geschrieben:Und demnächst wird ein Artikel in der DGVZ erscheinen, der die Dinge wieder klarer werden läßt.
Es wird dort herausgearbeitet, daß die Frist der 3 Jahren für die EV weiter besteht.
Das eigene Hirn kann dann auch ausgeknipst werden
....bis dahin, sollte sich jeder selbst überlegen, ob er eine neue VA in Auftrag gibt, wenn die 3 Jahre noch nicht rum sind.
Bei denen, wo es sich finanziell vom Vollstreckungserfolg lohnen könnte, würde ich es machen.
Die Rechtsprechung wird es irgendwann klären.........wie immer
- nephele
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Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
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Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
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Zitat Sheldon Cooper
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Svala hat geschrieben:@OGVrolandhh
Ich möchte mich noch einmal ausdrücklich für die Mühe bedanken!! Besonders auch für die Erläuterungen der neuen möglichen ZV-Anträge!!
Man merkt doch, dass die meisten GV arg überlastet sind und sich nicht noch mit unseren Fragen belasten können bzw. manchmal leider auch nicht wollen, deshalb vielen Dank, Sie haben auch Ihren Kollegen die ein oder andere Frage erspart!!!
Liebe Grüße
Tanja
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Ein kurzes Update:
Ich habe heute mit einem GVZ aus Bremen gesprochen und ihm war das Thema völlig neu.
Auch die GVZs in Bremen wurden darauf geschult dass die alten eVs nach wie vor 3 Jahre Schutzfrist haben.
Erst die neuen VV die ab 2013 abgegeben werden haben nur noch 2 Jahre Schutzfrist.
Genauso habe ich es übrigens beim Fachwirt-Update auch gelernt...
Mir erscheint schon logisch was OGVrolandhh schreibt, trotzdem bin ich verunsichert.
Irgendwie scheint jeder GVZ momentan zu machen was er denkt und niemand weiß wirklich wie es geht...
frustrierend!
Ich habe heute mit einem GVZ aus Bremen gesprochen und ihm war das Thema völlig neu.
Auch die GVZs in Bremen wurden darauf geschult dass die alten eVs nach wie vor 3 Jahre Schutzfrist haben.
Erst die neuen VV die ab 2013 abgegeben werden haben nur noch 2 Jahre Schutzfrist.
Genauso habe ich es übrigens beim Fachwirt-Update auch gelernt...
Mir erscheint schon logisch was OGVrolandhh schreibt, trotzdem bin ich verunsichert.
Irgendwie scheint jeder GVZ momentan zu machen was er denkt und niemand weiß wirklich wie es geht...
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Offizielle Anweisung für alle Hamburger Gerichtsvollzieher seitens der Verwaltung:
Die Gültigkeit beträgt für alte EVs nur noch 2 Jahre!
In Hamburg können nun also neue VA beantragt werden, wenn die Abgabe der EV zum Beispiel vor dem 7.2.2011 erfolgt ist.
Grüße aus dem Norden
Die Gültigkeit beträgt für alte EVs nur noch 2 Jahre!
In Hamburg können nun also neue VA beantragt werden, wenn die Abgabe der EV zum Beispiel vor dem 7.2.2011 erfolgt ist.
Grüße aus dem Norden