Zwangsvollstreckung aus Grundschuld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
dali71
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 30.01.2013, 18:28
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

30.01.2013, 18:45

Hallo, kann mir vielleicht jemand sagen wie ich aus einer Grundschuld vorgehe.
Und muss ich die zustellen, gibt es eine Wartefrist...???
Ich habe da leider nicht so viel Ahnung von und wo kann ich da nachgucken??
Bin für jede Hilfe dankbar...
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#2

30.01.2013, 20:36

Titel, Klausel, Zustellung.
Hast Du schon die vollstreckbare Ausfertigung? Dann diese zustellen über den GVZ und dann kannst Du daraus vollstrecken, die ganze Palette.
Jupp03/11

#3

30.01.2013, 20:37

Randfichte72 hat geschrieben:Titel, Klausel, Zustellung.
Hast Du schon die vollstreckbare Ausfertigung? Dann diese zustellen über den GVZ und dann kannst Du daraus vollstrecken, die ganze Palette.
nicht sofort :wink:
dali71
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 30.01.2013, 18:28
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#4

30.01.2013, 20:41

Prima, danke :))
Ich war mir nicht sicher, hatte das noch nie...
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#5

30.01.2013, 20:43

dali71
Wieso hast Du eine vollstreckbare Ausfertigung der GS, hat die nicht die Bank? Ist eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung drin?
Jupp03/11

#6

30.01.2013, 20:52

Es gibt nicht nur Banken als Gläubiger.
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#7

30.01.2013, 20:55

Ja, das ist mir schon klar. Aber wieso kann ich dann nicht sofort daraus vollstrecken, wenn sie zugestellt ist? Gibt es hier auch die 2-wöchige Wartefrist?
Jupp03/11

#8

30.01.2013, 20:57

insbesondere bei not. Urkunden
dali71
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 30.01.2013, 18:28
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#9

30.01.2013, 21:26

Was heißt denn jetzt 'nicht sofort'
gibt es hier auch die Wartefrist von 2 Wochen?
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#10

31.01.2013, 19:07

Hallo,

s. § 798 ZPO

S. Geiselmann
Antworten