Hallo, kann mir vielleicht jemand sagen wie ich aus einer Grundschuld vorgehe.
Und muss ich die zustellen, gibt es eine Wartefrist...???
Ich habe da leider nicht so viel Ahnung von und wo kann ich da nachgucken??
Bin für jede Hilfe dankbar...
Zwangsvollstreckung aus Grundschuld
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Titel, Klausel, Zustellung.
Hast Du schon die vollstreckbare Ausfertigung? Dann diese zustellen über den GVZ und dann kannst Du daraus vollstrecken, die ganze Palette.
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nicht sofortRandfichte72 hat geschrieben:Titel, Klausel, Zustellung.
Hast Du schon die vollstreckbare Ausfertigung? Dann diese zustellen über den GVZ und dann kannst Du daraus vollstrecken, die ganze Palette.
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dali71
Wieso hast Du eine vollstreckbare Ausfertigung der GS, hat die nicht die Bank? Ist eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung drin?
Wieso hast Du eine vollstreckbare Ausfertigung der GS, hat die nicht die Bank? Ist eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung drin?
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Ja, das ist mir schon klar. Aber wieso kann ich dann nicht sofort daraus vollstrecken, wenn sie zugestellt ist? Gibt es hier auch die 2-wöchige Wartefrist?
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Hallo,
s. § 798 ZPO
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