Zwangsvollstreckung aus Grundschuld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
dali71
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#11

31.01.2013, 20:56

Ja ich weiss, hab's gefunden...

Danke :-)
HUHU
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#12

01.02.2013, 12:51

Hallöchen, ich verstehe nicht so ganz, welche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und mit was eingeleitet werden sollen. Liegt dir eine zugestellte vollstreckbare Ausfertigung einer Grundschuldbestellungsurkunde vor? Möchtest du persönliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus der persönlichen Haftungserklärung einleiten? Sofern der Titel nicht schon längst zugestellt ist, musst du diesen noch zustellen und dann die Wartefrist des § 798 ZPO beachten. Wenn du jedoch die Zwangsversteigerung aus der Grundschuld betreiben möchtest ( für den Gläubiger einen Antrag vorbereiten möchest und diesen dann deinem Chef (Ra) vorlegen willst) dann solltest du zunächst prüfen, wann die Grundschuld eingetragen wurde. Ist die Grundschuld nach dem 19.08.08 eingetragen worden, dann gilt die 6-monatige Kündigungsfrist. Somit muss dem Schuldner der Kredit gekündigt und der offene Betrag fällig gestellt werden. Die Grundschuld ist ebenfalls zu kündigen. Dem Schuldner muss ein Kündigungsschreiben zugesandt werden, dann beginnt die Frist zu laufen. Erst nach Ablauf dieser Frist wird die Grundschuld fällig und erst dann darf der Notar eine Vollstreckungsklausel erteilen. Dann muss der Titel noch zugestellt werden und dann musst du wieder 2 Wochen warten. § 798 ZPO. Zu beachten ist nämlich die im Rahmen des Risikobegrenzungsgesetzes eingeführte Gesetzesänderung des § 1193 II ZVG. Viele Grüße, :wink2
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Gruftie
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#13

01.02.2013, 22:22

Zu beachten ist nämlich die im Rahmen des Risikobegrenzungsgesetzes eingeführte Gesetzesänderung des § 1193 II ZVG.
Ähm...Du meinstest sicher § 1193 BGB... :oops: :klugscheiss
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#14

01.02.2013, 22:45

HUHU hat geschrieben:(...) Erst nach Ablauf dieser Frist wird die Grundschuld fällig und erst dann darf der Notar eine Vollstreckungsklausel erteilen.(...)
ich erinner mich aber dunkel, dass die Banken das nicht mitmachen wollten und man als Notar n Text mit reingenommen hat, dass der Schuldner darauf verzichtet und die Vollstreckungsklausel sofort erteilt werden kann (jetzt mal untechnisch ausgedrückt, hab seit 2009 keine Notarsachen mehr gemacht)
dali71
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#15

25.03.2013, 14:26

Ich habe hierzu nochmal eine Frage.

Ich habe jetzt die Zwangsversteigerung aus der Grundschuld beantragt, nachdem die Zustellung erfolgt ist.

Jetzt bekomme ich eine Anfrage des Gerichts, dass ich noch mitteilen soll, aus welchem Anspruch die Zwangsversteigerung
betrieben werden soll (dinglich aus der eingetragenen Grundschuld, aus dem persönlichen Anspruch oder dinglich und
persönlich)

Ich weiß da nicht bescheid, was meinen die denn damit??

Danke für eure Hilfe...
Geiselmann
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#16

25.03.2013, 18:15

Hallo,

in der Grundschuld ist vermutlich ein dinglicher Titel § 10 Abs. 1 Nr. 4 ZVG und ein persönlicher Titel § 10 Abs.1 Nr. 5 ZVG enthalten.
Teilen Sie dem Gericht mit, dass die Zwangsversteigerung aus dem dinglichen Anspruch betrieben werden soll.
Es wäre auch möglich dass das Verfahren aus dem dinglichen Anspruch und der persönlichen Forderung betrieben wird.
Das könnte wegen der Verjährung nützlich sein.
Für das Versteigerungsverfahren ist wichtig, dass auf jeden Fall (auch) dinglich in RKL 4 betrieben wird.

S. Geiselmann
dali71
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#17

26.03.2013, 09:12

ok, vielen Dank :))
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