Geschäftsfähigkeit des Schuldners

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lola
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#1

25.01.2013, 20:09

Wir haben Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher erteilt. Er schreibt uns nun, er habe den Eindruck, bei der Schuldnerin fehle es an der Geschäftsfähigkeit, denn sie hätte einfache Fragen zum Vermögensverzeichnis nicht verstanden. Ich weiß, dass die GF eine Zwangsvollstreckungsvoraussetzung ist. Ich weiß aber auch, dass der Gerichtsvollzieher kein Arzt ist. Darf der das feststellen?

Weiß jemand, was wir jetzt tun können? Akte ablegen und gute Nacht sagen oder kann ich den GV zwingen zu vollstrecken?

Vielen Dank, Lola!
OGVrolandhh
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#2

25.01.2013, 22:55

Hallo Lola,

schwieriges Thema! Ja wir prüfen die Geschäftsfähigkeit bei der eidesstattlichen Versicherung.
Aufgrund unseres Protokolls kann der Schuldner ja strafrechtlich belangt werden, wenn die Angaben nicht stimmen.
Deswegen dürfen wir einem alkoholisierten Schuldner die EV zum Beispiel auch nicht abnehmen (je nach Pegel :shock: ).

Ich würde beim zuständigen Amtsgericht eine Betreuung für den Schuldner anregen und mich auf das Protokoll des
Kollegen beziehen. Irgendwas wird dann kommen. Zur Not wird dann der Betreuer die VA leisten.

Viele Grüße
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Lola
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#3

26.01.2013, 10:38

Vielen Dank für den Hinweis. Das würde zwar die Vollstreckung verzögern, aber eine andere Möglichkeit habe ich wohl nicht.

Hintergedanke ist halt, dass die Schuldnerin uns bereits vorher eine Ratenzahlung (nach wüster schriftlicher Beschimpfung) angeboten hatte - dazu ist es nur nicht gekommen. Wir hatten den Eindruck, dass sie sehr wohl versteht, worum es geht und sich beim GV nur dumm stellt. Vielleicht versuche ich auch einfach noch mal den GV telefonisch zu erreichen und ihm das erzählen!
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