Dringend! Pfändungsfreibetrag herabsetzen lassen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
SaZi
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#1

03.12.2012, 13:38

Hallo Ihr Lieben,

habe hier ein Vermögensverzeichnis nach Verhaftung liegen. Renitente Schuldnerin, gegen die ich auch eine Betrugsanzeige gestellt habe. Privatinsolvenz wurde schon durchlaufen, im letzten Jahr gab es RSB.

Nun ist es so, dass die Schuldnerin (angeblich) nur ein kleines Einkommen hat. Sie wohnt jedoch kostenfrei bei Ihrem Lebensgefährten (reicher Immobilienmakler hier aus der Gegend). Dies wird auch in der E.V. so benannt.

Habe ich eine Chance, Ihr fiktiv die Wohnkosten (im Antrag auf den Pfüb evtl.) anrechnen zu lassen und dann am Ende früher an mein Geld zu kommen? Quasi die Pfändungsfreigrenze in diesem Fall herabsetzen zu lassen?

Vielen Dank für die Hilfe in diesem kniffligen Fall.

LG, Sandra
rosa

#2

03.12.2012, 13:39

kurze Nachfrage:
eure Forderung ist NACH Inso entstanden oder wie?
SaZi
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#3

03.12.2012, 13:49

Ja, klar. Hab das mit der Inso nur für das Gesamtbild erwähnt. Forderung ist aus Feb. 12, RSB ist aus dem letzten Jahr. Neue Inso also eh nicht möglich.

Die Sache nervt mich so unfassbar. Ich werde nicht locker lassen.
mrsgoalkeeper
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#4

03.12.2012, 14:05

[quote="SaZi"Neue Inso also eh nicht möglich. [/quote]

Warum nicht?
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SaZi
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#5

03.12.2012, 16:31

§ 290 Nr. 3 InsO

Außerdem läuft ja wie bereits gesagt eine Strafanzeige wegen Betrug.
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#6

03.12.2012, 16:40

§ 290 Nr. 3 Inso hindert m.E. nicht daran, Insolvenz zu beantragen und bloß weil eine Strafanzeige läuft, heißt es ja nicht, dass sie erfolgreich ist.
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#7

03.12.2012, 17:04

Ja, aber es wird keine Restschuldbefreiung geben. Wo dann die Inso am Ende ihren Sinn verliert.

Zudem ist mit 1000 %iger Wahrscheinlichkeit sicher, dass die Strafanezige Erfolg haben wird. Die "Dame" ist hier im Ort verschrieen als Betrügerin, verkauft I-Phones, die sie nicht hat, verkauft Abi-Reisen an Schüler, die nie stattfinden, usw. es gibt dutzende (!!!) Verurteilungen, die letzte Gerichtsverhandlung war im August 2012. Ich denke, mit dieser jetzt anhängigen Sache erhält Sie einen bewährungswiderruf.
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#8

03.12.2012, 17:11

SaZi hat geschrieben:Ja, aber es wird keine Restschuldbefreiung geben. Wo dann die Inso am Ende ihren Sinn verliert.
Ja, am Ende, aber während der Dauer des Verfahrens ist sie vor dem Zugriff der Insogläubiger geschützt. Und dann geht sie halt ins nächste....
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#9

03.12.2012, 17:26

So habe ich das tatsächlich noch nicht betrachtet. Ich denke aber nicht, dass sie so clever ist. Du merkst... langsam wird das eine persönliche Sache :) Ich kann es nicht leiden, wenn einem Schuldner auf der Nase herumtanzen.
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#10

03.12.2012, 17:30

Kann ich total verstehen. Mir gehts genauso. Aber glaub mir: Die können noch so dumm sein, Inso können die immer. Die wissen genau, wie sie dafür sorgen, dass der Gläubiger sein Geld nicht kriegt. Schau Dich mal in Schuldnerforen um. Da würdest Du am liebsten das Maschinengewehr rausholen...
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