Pfändung beim Jobcenter

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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...ist hier unabkömmlich !
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#1

09.11.2012, 08:23

Guten Morgen zusammen :wink1

Ich habe über die Suche nichts gefunden, ich war mir sicher wir hatten das hier schon mal :oops:

Ich möchte beim hiesigen Jobcenter unser Honoar pfänden. Geht die Pfändung direkt gegen das Jobcenter oder eine übergeordnete Behörde? Ist der Amtsleiter, Behördenleiter Vertreter?

Danke schon mal für die Hilfe :blumen
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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Gruftie
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#2

09.11.2012, 21:08

Huhu Sanny!! :huepf

Vielleicht hilft Dir das hier weiter:

http://de.wikipedia.org/wiki/Jobcenter" target="blank
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Bino
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#3

09.11.2012, 21:56

Also ich hab letztens beim Job-Center gepfändet ohne Angabe von Vertreter o. ä., und auch ne Drittschuldnererklärung bekommen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
grommelie
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#4

10.11.2012, 06:36

Bei uns gehört das Jobcenter zum Landkreis und wird als Eigenbetrieb geführt. Dementsprechend habe ich als Vertreter den Eigenbetriebsleiter eingetragen.
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