Zustellung ordnungsgemäß erfolgt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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refana87
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#1

23.10.2012, 12:32

Hallo,

ich brauch mal wieder Hilfe. Zum Sachverhalt:

Wir vertreten eine GmbH, die bis Dezember 10 von einem Geschäftsführer vertreten wurde, der wiederum von Amts wegen abbestellt wurde. Bis September 11 gab es keinen neuen GF. Dann wurde ein GF bestellt, dann die GmbH aufgelöst und der neu bestellte GF wurde zum Liquidator. Gesellschafter bis Juni 11 waren der jetzige Liquidator und der frühere GF (der von Amts wegen abbestellt wurde).

Jetzt habe ich eine Zustellung vom April 11 an die ehemalige Geschäftsanschrift der GmbH mit dem Zusatz GF .... (der Abbestellte). Laut Mdt. war die Gesellschaft dort nicht mehr. Eine Eintragung der Änderung des Geschätssitzes im HR erfolgte erst mit der Bestellung des neuen GF.

So, ich weiß, dass die Zustellung an den Gesellschafter erfolgen kann, wenn die GmbH führerlos ist, was hier der Fall war. Der frühere GF ist ja auch Gesellschafter aber wohnt unter der ehemaligen Geschäftsanschrift nicht. Laut einem Artikel bezüglich der Zustellung heißt es, dass die ZU an den Geschäftsbetrieb durch Einlegung in den Briefkasten erfolgen kann, wenn dort auch wirklich die Firma ist und dies zu prüfen sei.

Der jetzige Liquidator kann uns leider nicht sagen, ob zu diesem Zeitpunkt eventuell noch ein Briefkasten für die Firma vorhanden war, jedoch der Sitz sei da nicht mehr gewesen (Beweis durch Briefköpfe bietet er an).

Ich bin mir unsicher, ob die ZU ordnungsgemäß erfolgt ist oder nicht und würde gerne Eure Meinungen hierzu hören.

Liebe Grüße
refana87
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#2

24.10.2012, 07:46

Hat keiner eine Anmerkung für mich?
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