Kontopfändung Vereinsvorstand

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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büromieze
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#1

16.10.2012, 12:47

Hallo ihr Lieben,

ich habe hier eine Akte, in der der Mandant seinerzeit selbst einen Mahnbescheid beantragt hat. Wir haben den Fall nach Widerspruchseinlegung übernommen. Gegner ist ein eingetragener Verein, vertr. d. d. Vorstandsvorsitzenden. Wir haben nun ein obsiegendes Urteil. Ich habe versucht, eine Kontopfändung zu machen, habe im VZV auch reingeschrieben: alle auf den Schuldner und den persönlich haftenden Vorstandsvorsitzenden lautenden Konten zu pfänden.
Jetzt habe ich die Drittschuldnererklärung bekommen: es wird keine Geschäftsverbindung geführt... :motz
Ich weiß aber genau, dass der Vorstandsvorsitzende dort sein Konto hat... Das haben dir mir auch am Telefon gesagt. Aber der Titel lautet auf den Verein, vertr. d. d. Vorstand...
Komm ich irgendwie an das Geld? Das Konto vom Verein ist mehrfach vorrangig gepfändet... :?
Hat jemand eine Idee? Oder bleibt mir nur, den Vorstandsvorsitzenden nochmals persönlich zu verklagen?

:thx
Davy Jones’ Locker
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#2

16.10.2012, 12:57

Wie kommst Du darauf, dass der Vorsitzende persönlich haftet?
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#3

16.10.2012, 15:16

Eine persönliche Inanspruchnahme des Vorstandsvorsitzenden scheidet aus, wenn die Verbindlichkeit vom Verein eingegangen wurde. Allenfalls bliebe zu überlegen, welche weiteren Drittschuldner der Verein haben könnte (evtl. ausstehende Mitgliedsbeiträge?) oder was noch an pfändbaren Sachen da ist (Vereinsfahrzeuge, -geräte etc.). Hierzu würde ich dem Vorstandsvorsitzenden die EV abnehmen lassen (in seiner Eigenschaft als gesetzl. Vertreter des Vereins).
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