Forderung mit Grundbuchauszug bei Grundbuchamt anmelden?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Michaela1986
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#1

08.10.2012, 09:16

Hallo ihr Lieben!

Habe eben eine Akte, mit der ich bis heute noch nix am Hut hatte auf den Tisch gelegt bekommen mit der Anweisung vom Chef "Mit dem Grundbuchauszug eine Zwangshypothek?! beim Grundbuchamt anmelden? Hintergrund ist folgender, dass unser Gegner, sprich Schulder Forderungen gegenüber unserer Mandantin offen hat und wir jetzt einen Grundbuchauszug vorliegen haben, in welchem die Schuldner als Miteigentümer eingetragen sind.

Hab sowas noch nie gemacht und flehe euch an, helft mir !! :mrgreen:
Jupp03/11

#2

08.10.2012, 10:35

Wieviel Schuldner gibt es und wie sind diese/dieser im Grundbuch eingetragen?
Michaela1986
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#3

08.10.2012, 12:14

Sind zwei Schuldner, aber Eheleute. Sind zu jeweils 1/2 als Eigentümer eingetragen
Jupp03/11

#4

08.10.2012, 13:37

Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek
zum Grundbuch von ??, Blatt ??


Gläubigerin,

vertreten durch:

g e g e n

??

Schuldner,

wegen Forderung in Höhe
von ?? € nebst Zinsen und Kosten.

Der Gläubigerin steht gegen Schuldner aufgrund des anliegenden vollstreckbaren Titels:

??
??

folgende Gesamtforderung zu:

1) a) Hauptforderung insgesamt: ?? €
b) ?? % Zinsen seit dem ?? aus ?? €

2) Gerichtskosten für Grundbuchauszüge: insgesamt: ?? €.
Gesamtbetrag: ?? €

Die Schuldner sind zu je 1/2-Anteil Eigentümer des im Grundbuch von ?? Blatt ?? eingetragenen Grundbesitzes.

Es wird beantragt, zugunsten der Gläubigerin folgende Sicherungshypothek einzutragen:

?? € nebst ?? % Zinsen seit dem ?? aus ?? €.

Wir verbürgen uns für die Zahlung der Gerichtskosten und bitten darum, die Eintragung von der Zahlung der Kosten nicht abhängig zu machen. Wir bitten nach Vollzug um Erteilung der Gerichtskostenrechnung.

Die Vollstreckungsunterlagen fügen wir bei mit der Bitte um baldige Rückgabe.

Wir bitten nach Vollzug um Erteilung eines unbegl. Grundbuchauszuges. Die Gläubigerin verzichtet auf eine Benachrichtigung.



Mit freundlichen Grüßen


Rechts¬an¬¬walt

Ich gehe davon aus, dass nur ein Grundstück in dem Grundbuch der Schuldner eingetragen ist.
Michaela1986
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#5

08.10.2012, 16:07

Suuuuuuper!!! Vielen vielen Dank!!! :thx
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