Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Flora
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#1
13.09.2012, 12:39
Hallo Zusammen!
Hat schon mal jemand gegen einen RA vollstreckt, der aber nicht mehr praktiziert? Er hat die EV bereits abgegeben. Ehefrau verdient (als Selbständige?) monatlich 1.200 - 1.400.
Kann ich nicht beim Versorgungswerk der RA.e (ist doch eine Pflichtversicherung, oder?) vollstrecken? Oder kriegt der Schuldner da erst im Rentenalter etwas?
Flora
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Kathi_85
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#2
13.09.2012, 15:25
Hallo!
Soweit ich weiß wird das Versorgungswerk erst im Rentenalter ausbezahlt.
LG
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Kanzleihund
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#3
13.09.2012, 15:38
.. oder bei Berufsunfähigkeit.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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Flora
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#4
13.09.2012, 15:41
Oh. Alles klar. Danke.
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Bino
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#5
13.09.2012, 20:20
Eine Pflichtversicherung ist das nicht.
Ich würde es trotzdem schon pfänden.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)
hallo hallo halloooooo
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Adora Belle
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#6
13.09.2012, 20:24
Na doch, ist es schon. War mal freiwillig, jetzt isses aber Pflicht.
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Bino
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#7
13.09.2012, 20:30
jetzt isses aber Pflicht.
Och was? Dann haben wir wohl letztens eine falsche Drittschuldnererklärung bekommen (?). Muss ich nochmal gucken, ob mir die Akte nochmal über den Weg läuft.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)
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#8
13.09.2012, 20:42
Naja, man kann sich irg.wie befreien lassen, wenn man anderweitig genug vorgesorgt hat, oder so. Und es gibt ein paar alte RAe, die sie nicht mehr reinlassen.