Gerichtsvollzieher trotz Bezahlung???
- Sarah22
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@Skpie nein das hat sie nicht, sie sollte dies zwar gem unseres Schreibens vom 01.08. dann machen, wenn zahlung vom 06.08. da, aber hat sie nicht, habe aber durch GVZ erfahren, dass Geld da, weiß halt nur nicht den genauen Tag....
Ebbe, da wäre es doch ein leichtes gewesen, den 20.08. als Fälligkeit zu vereinbaren, erst Recht, wenn es in den Vergleichsverhandlungen kein Problem war. Nochmals Stichwort Anwaltsregress. Ich würde mir also überlegen, da weiter drauf rumzuhacken.
Andererseits, erst war der 31.7. angesagt, dann kommt "wir zahlen erst am 06.08." usw. Wie oft nacheinander soll sich ein Gläubiger sowas gefallen lassen? Da kann man schon mal sagen, ich lasse mich nicht weiter vertrösten. Es kommt also genau auf die beiden Eingänge (Geld hier, Auftrag beim GVz) an.
Andererseits, erst war der 31.7. angesagt, dann kommt "wir zahlen erst am 06.08." usw. Wie oft nacheinander soll sich ein Gläubiger sowas gefallen lassen? Da kann man schon mal sagen, ich lasse mich nicht weiter vertrösten. Es kommt also genau auf die beiden Eingänge (Geld hier, Auftrag beim GVz) an.
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- Sarah22
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@Spkie nein nicht direkt anwendbar, schon klar, aber theoretisch
Also müssen wir das nächste mal genau mit aufnehmen, wann gezahlt wird, bzw. ab wann/ in welcher Frist, damit wir den Sch**** nicht nochmal haben, seh ich das richtig?
Also müssen wir das nächste mal genau mit aufnehmen, wann gezahlt wird, bzw. ab wann/ in welcher Frist, damit wir den Sch**** nicht nochmal haben, seh ich das richtig?
- Sarah22
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@Elfeo hm stimmt, also haben wir eigentlich keine Möglichkeit.. Aus Sicht des Gläubigers ist das schon verständlich das stimmt.... Mist.... Gut, aber passiert uns bestimmt nicht noch einmal
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also ein genaues Datum finde ich persönlich immer am besten...
da gibt es keine Streitpunkte...
hatte jetzt einen schönen Vergleich mit genauen Zahldatum und Bankverbindung...
das ist ein toller Vergleich...da kann nichts schief laufen...
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- Sarah22
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man das ärgert mich jetzt tierisch, und wird meinen Chef noch mehr ärgern, denn er war ja bei der Verhandlung.....
Naja ich werd ihm sagen, dass wir das zukünftig anders machen müssen....
Aber theoretisch können wir doch auch die Gegenseite anschreiben und versuchen, dass sie es zahlt auf gut Glück oder ? Man ich will nicht dass wir die Kosten zahlen....
Naja ich werd ihm sagen, dass wir das zukünftig anders machen müssen....
Aber theoretisch können wir doch auch die Gegenseite anschreiben und versuchen, dass sie es zahlt auf gut Glück oder ? Man ich will nicht dass wir die Kosten zahlen....
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klar kannst du versuchen...
die werden sich aber auf den Verzug und somit die Kostentragung berufen...
also ich würde dort oder beim GVZ anfragen, wann ZE war...
und dann sehen, ob überhaupt GVZ-Kosten zu tragen sind
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als kleinen Trost:
es dauerte auch bei mir lange, dass die Anwälte ordentliche Vergleiche abschließen....
manchmal schüttel ich jetzt noch den Kopf über die einzelnen Vereinbarungen in dem Vergleichen....
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