Gerichtsvollzieher trotz Bezahlung???
Verfasst: 22.08.2012, 14:26
Hallo ihr Lieben,
ich habe mal wieder eine Frage und hoffe ihr könnt mir dabei helfen:
Also wir haben 2 Auftraggeber, waren vor Gericht und haben auch einen Vergleich geschlossen.
Unsere Mandanten haben noch während der Verhandlung gesagt, dass sie den geforderten Betrag nicht direkt zahlen können, dies aber so schnell wie möglich machen. Der Vergleich wurde am 19.07. geschlossen. Es war auch keine Zahlungsfrist in den Vergleich mit aufgenommen worden.
Wir zeigten der Gegenseite am 01.08. an, dass der geforderte Betrag am 06.08. überwiesen wird und die außerdem auszuhändigen Unterlagen auch auf den Weg gegeben werden. Jetzt haben unsere Mandanten am 14.08. vom GVZ einen netten Brief bekommen, dass sie doch die Forderung bis 27.08. zahlen sollen, sonst stünde er am 29.08. auf der Matte. Brauchen sie natürlich nicht, weil sie den geforderten Betrag (im Vergleich stand brutto, mithin mussten sie nur netto zahlen, auf der Zahlungsausfforderung des GVZ steht aber zudem ein höherer Betrag, als der Bruttobetrag aus dem Vergleich) bereits am 06.08. (wie wir mitgeteilt hatten) angewiesen haben. Das Schreiben hat die Gegenseite auch bekommen, da wir das Originalschreiben am 07.08. mit persönlichen Änderungen der Gegenseite im Briefkasten hatten, darauf der Vermerk "gestern (06.08.) war noch kein Geld da"....
Ich weiß super Geschichte, aber sowas kennt ihr bestimmt auch, ich meine ist ja wohl klar, dass das Geld vom 06.08 nicht direkt am 06.08 auf dem Konto sein kann.... naja also die nette Gegenseite ist dann wohl am 10.08 mit einer eigens besorgten vollstr. Ausfertigung zum GVZ....
Jetzt meine Frage, mit dem GVZ ist alles geklärt, dass der nicht mehr vollstrecken soll, da auch er von der Gegeseite nun Bescheid bekommen hat, dass Unterlagen und Geld bei der Gegenseite eingegangen sind (Unterlagen hat sie am 13.08 erhalten). Der GVZ hat mich jetzt aber darum gebeten seine Kosten von unserer Mandantschaft überweisen zu lassen, was ich aber nicht einsehe, denn die Vollstreckungsgläubigerin hat eine ZV-Maßnahme in Gang gesetzt, die nicht notwendig iSv § 788 ZPO war. Was kann ich da machen, dass sie die Kosten tragen muss? Ich bezweifle, dass man mit ihr reden kann..... Habe über die Erinnerung über Art und Weise der ZV nachgedacht, aber gegen den GVZ wollt ich nicht zwingend vorgehen (obwohl ich mich noch nicht entschieden habe), aber ich will die Kosten von der Gegenseite haben!
Also hat wer eine Idee dazu, denn wegen den rund 46 € will ich unsere Mandanten nicht noch vors Gericht schleppen müssen.....????
ich danke euch schon jetzt und bin gespannt auf eure Antworten!
ich habe mal wieder eine Frage und hoffe ihr könnt mir dabei helfen:
Also wir haben 2 Auftraggeber, waren vor Gericht und haben auch einen Vergleich geschlossen.
Unsere Mandanten haben noch während der Verhandlung gesagt, dass sie den geforderten Betrag nicht direkt zahlen können, dies aber so schnell wie möglich machen. Der Vergleich wurde am 19.07. geschlossen. Es war auch keine Zahlungsfrist in den Vergleich mit aufgenommen worden.
Wir zeigten der Gegenseite am 01.08. an, dass der geforderte Betrag am 06.08. überwiesen wird und die außerdem auszuhändigen Unterlagen auch auf den Weg gegeben werden. Jetzt haben unsere Mandanten am 14.08. vom GVZ einen netten Brief bekommen, dass sie doch die Forderung bis 27.08. zahlen sollen, sonst stünde er am 29.08. auf der Matte. Brauchen sie natürlich nicht, weil sie den geforderten Betrag (im Vergleich stand brutto, mithin mussten sie nur netto zahlen, auf der Zahlungsausfforderung des GVZ steht aber zudem ein höherer Betrag, als der Bruttobetrag aus dem Vergleich) bereits am 06.08. (wie wir mitgeteilt hatten) angewiesen haben. Das Schreiben hat die Gegenseite auch bekommen, da wir das Originalschreiben am 07.08. mit persönlichen Änderungen der Gegenseite im Briefkasten hatten, darauf der Vermerk "gestern (06.08.) war noch kein Geld da"....
Ich weiß super Geschichte, aber sowas kennt ihr bestimmt auch, ich meine ist ja wohl klar, dass das Geld vom 06.08 nicht direkt am 06.08 auf dem Konto sein kann.... naja also die nette Gegenseite ist dann wohl am 10.08 mit einer eigens besorgten vollstr. Ausfertigung zum GVZ....
Jetzt meine Frage, mit dem GVZ ist alles geklärt, dass der nicht mehr vollstrecken soll, da auch er von der Gegeseite nun Bescheid bekommen hat, dass Unterlagen und Geld bei der Gegenseite eingegangen sind (Unterlagen hat sie am 13.08 erhalten). Der GVZ hat mich jetzt aber darum gebeten seine Kosten von unserer Mandantschaft überweisen zu lassen, was ich aber nicht einsehe, denn die Vollstreckungsgläubigerin hat eine ZV-Maßnahme in Gang gesetzt, die nicht notwendig iSv § 788 ZPO war. Was kann ich da machen, dass sie die Kosten tragen muss? Ich bezweifle, dass man mit ihr reden kann..... Habe über die Erinnerung über Art und Weise der ZV nachgedacht, aber gegen den GVZ wollt ich nicht zwingend vorgehen (obwohl ich mich noch nicht entschieden habe), aber ich will die Kosten von der Gegenseite haben!
Also hat wer eine Idee dazu, denn wegen den rund 46 € will ich unsere Mandanten nicht noch vors Gericht schleppen müssen.....????
ich danke euch schon jetzt und bin gespannt auf eure Antworten!