Zwangssicherungshypothek wird nicht eingetragen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AnjaZ
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#1

07.08.2012, 09:36

Wir haben einen vollstreckbaren Titel gegen ein einzelkaufmännisches Unternehmen (nicht im HR eingetragen) "Glasreinigung A. XXX" und wollen eine Zwangssicherungshypothek im Grundbuch in Inhaberin A. XXX eintragen lassen. Frau XXX ist als Privatperson im Grundbuch, zusammen mit ihrem Gatten eingetragen.

Das Grundbuchamt erteilt nun eine Zwischenverfügung mit der Maßgabem, dass der Titel umgeschrieben werden soll.


M.E. haftet Frau XXX doch mit ihrem Privatvermögen, sie ist keine e.K., schon keine GmbH etc. Was ist daran falsch? Die Belastung eines MEA bzw. eines ideellen Anteils auf jeden Fall möglich. M.E. hat das GBA auch den Titel nicht zu prüfen, soll das GBA doch zunächst die Sicherungshypothek eintragen, der SC kann dann ja Einwendungen erheben.
Zuletzt geändert von AnjaZ am 07.08.2012, 09:42, insgesamt 1-mal geändert.
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#2

07.08.2012, 09:41

Wie genau lautet der Titel auf Schuldnerseite?
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AnjaZ
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#3

07.08.2012, 09:45

Es ist ein VU

In dem Rechtsstreit

"Mandant"

gegen

Glasreinigung & Service A. XXX, Adresse

hat .. für Recht erkannt:

1. Die Beklagte wird veruteilt, an den Kläger € .... nebst Zinsen .... seit dem ... zu zahlen.

2. "Kostenentscheidung"

3. "Streitwertfestsetzung"
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#4

07.08.2012, 10:03

Dann wird die Beanstandung des Gerichts zutreffend sein.
Ich würde eine gesiegelte Gewerberegisterauskunft einholen und dann die Berichtigung des Titels auf die Inhaberin beantragen. Vorteilhaft wäre hier auch, das Gewerberegister zu bitten, in der Auskunft auch das Geburtsdatum der Inhaberin zu vermerken.
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#5

07.08.2012, 11:21

Die Verfügung deswegen, weil vor dem Namen der Beklagten Glasreinigung & Service steht?

Wo kann ich das nachlesen?
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#6

08.08.2012, 11:33

Was belege ich genau mit der Gewerbeauskunft?
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#7

08.08.2012, 11:39

AnjaZ hat geschrieben:Was belege ich genau mit der Gewerbeauskunft?
Die Identität der Grundstückseigentümerin mit der Inhaberin der Einzelfirma.
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#8

08.08.2012, 12:49

Danke Jupp. Gewerbeauskunft habe ich angefordert. Ich bin mal gespannt, ob das GBA die Sicherungshypothek dann einträgt.
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#9

08.08.2012, 12:55

AnjaZ hat geschrieben:Danke Jupp. Gewerbeauskunft habe ich angefordert. Ich bin mal gespannt, ob das GBA die Sicherungshypothek dann einträgt.
das glaube ich nicht, dafür muss nach Erhalt der Auskunft noch der Titel berichtigt werden.
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#10

13.08.2012, 14:56

Das verstehe ich nun immer noch nicht.

Wenn es sich um eine Einzelfirma handelt, dann haftet man doch persönlich.

Ein anderes Bespiel: Titel gegen Beklagten "Rechtsanwalt Anton Meier". Dieser hat eine Immobilie, wo er "Anton Meier" als Eigentümer eingetragen ist. Muss dann auch der Titel auf nur Anton Meier umgeschrieben werden?
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