Hey,
ich habe hier ein Vermögensverzeichnis, woraus sich nicht wirklich eine Möglichkeit zur Pfändung ergibt. Allerdings ist ein Anhang dabei, dass der Schuldner zwei Eigentumswohnungen besitzt, worauf eine Restschuld in Höhe von ca. 5.000-6.000 € lastet. Er hat die Wohnungen ersteigert, aber die Restsumme nicht bezahlt. Eine Grundbuchbezeichnung habe ich auch nicht.
Kann ich hier irgendwas mit anfangen?
EV - Eigentumswohnung, welche Möglichkeiten?
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 41
- Registriert: 05.03.2012, 16:08
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Ich würde hier einen Antrag nach § 903 ZPO stellen, da der Schuldner dieses mitzuteilen hat.
Der Ergänzungsantrag sollte darauf gerichtet sein, dass der SC mitteilt, wo sich die Eigentumswohnungen befindet und ob Miete erzielt wird.
Sollte dies dann der Fall sein, kann Du einerseits die Miete pfänden und gleichzeitig einen Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek stellen. Ggf. später die Zwangsversteigerung einleiten.
Der Ergänzungsantrag sollte darauf gerichtet sein, dass der SC mitteilt, wo sich die Eigentumswohnungen befindet und ob Miete erzielt wird.
Sollte dies dann der Fall sein, kann Du einerseits die Miete pfänden und gleichzeitig einen Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek stellen. Ggf. später die Zwangsversteigerung einleiten.