Fruchtlosigkeitsbescheinigung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nordlicht
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#1

03.07.2012, 08:55

Ihr Lieben....
habe hier einen schuldner mit ner wohnung in ner genossenschaft - welche bereits bepfändet wurde durch mich und diese auch bestätigt/vorgemerkt hat.
jetzt möchte ich diese anteile kündigen. brauche dazu aber ne fruchtlosigkeitsbescheinigung.
der schuldner hat die ev bereits abgegeben,aus welcher zu ersehen ist, dass er hartz bekommt, ein konto mit minus hat und eben vorgenannte genossenschaftsanteile besitzt.
die ev läuft erst nächstes jahr aus.

wie komme ich jetzt an die fruchtlosigkeitsbescheinigung????
ne einfache zv?
danke für die schnelle hilfe .... :oops:
Spkie
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#2

03.07.2012, 09:53

also entweder du kennst einen anderen Gläubiger der die vorliegen hat
oder du musst die Vollstreckung versuchen
beachte aber, dass die bescheinigung nicht älter als 6 Monate sein darf....
Nordlicht
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#3

03.07.2012, 13:09

verdammt - ich hatte es mir schon gedacht....

aber danke spkie....

:wink2
Nordlicht
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#4

04.07.2012, 11:22

.... habe gerade mit ner rechtspflegerin gesprochen. ihr würde auch die ev in kopie als fruchtlosigkeitsbescheinigung ausreichen.

jetzt aber die frage:
beantrage ich gem. § 66 GenG die kündigung und das sich daraus ergebende auseinandersetzungsguthaber per pfüb?
den pfüb hab ich doch eigentlich schon gemacht - muss doch jetzt nur die kündigung aussprechen, damit der pfüb erfüllt werden kann... so in nem halben jahr...
bitte auch hier nochmals um hilfe und danke auch schon mal.... :lol:
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