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Kostenfestsetzung Vollstreckungskosten

Verfasst: 04.07.2012, 09:27
von Juki12
Hey,

ich soll eine Kostenfestsetzung gegen den eigenen Mandanten machen, die Vollstreckungskosten melde ich ja extra an, nur frage ich mich gerade, ob ich da auch das AZ aus dem C-Verfahren angebe oder gar keins, sondern nur ein ausführliches Rubrum?

Re: Kostenfestsetzung Vollstreckungskosten

Verfasst: 04.07.2012, 09:29
von Pepples
Kein Aktenzeichen, sondern Rubrum. Es ist ein eigenständiger Antrag, der mit dem C-Verfahren nichts zu tun hat.

Re: Kostenfestsetzung Vollstreckungskosten

Verfasst: 04.07.2012, 09:30
von Juki12
Dankeschön :D